Frage an Michael Paul von Detlef G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Paul,
das BVG überrpüft momentan die Rechtmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags.
Der Innenminister sagte folgendes hierzu: "Die Abschaffung des Soli „würde von vielen Menschen als Absage an die gesamtdeutsche Solidarität empfunden“." Zitat Ende.
Wie ist Ihr Standpunkt hierzu?
Mit freundlichen Grüßen,
D. Girgel
Sehr geehrter Herr Girgel,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die späte Beantwortung bitte ich mir nachzusehen.
Zunächst einmal ist klar: Wir stehen fest zum Aufbau Ost. Wir stehen daher auch uneingeschränkt zu den zugesagten Leistungen wie insbesondere dem Solidarpakt II. Insgesamt werden hieraus - degressiv ausgestaltet - rd. 156 Mrd. € von 2005 bis 2019 an die neuen Länder gezahlt. Zur Finanzierung dieser Ausgaben trägt auch der Solidaritätszuschlag wesentlich bei, auch wenn hier keine unmittelbare Zweckbindung besteht. Diese Ausgaben leisten wir in jedem Fall. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag wie zuletzt in der Finanz- und Wirtschaftskrise erheblich zurückgegangen sind. Auch decken die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag bis Ende des Finanzplanungszeitraums 2014 nicht annähernd die Ausgaben für den Solidarpakt II. Wenn man sogar die Gesamtleistungen aus dem Solidarpakt I und Solidarpakt II, den Bundesanteil am Fonds Deutscher Einheit und das vom Bund getragene Defizit der Treuhandgesellschaft zusammenrechnet, so können die Leistungen nicht ansatzweise durch die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag refinanziert werden.
Selbstverständlich ist aber auch ebenso klar, dass wir den Solidaritätszuschlag nicht als Dauereinrichtung verstehen. Der Solidaritätszuschlag ist angelegt als zeitlich befristeter Beitrag zur finanziellen Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus der neuen Länder. Schon bei seiner Einführung sind wir davon ausgegangen, dass der Solidaritätszuschlag über die Jahre hinweg abgebaut und schließlich gänzlich abgeschafft werden wird. Ein erster Schritt erfolgte zum 1. Januar 1998 durch die Absenkung von 7,5 % auf 5,5 %.
Im Hinblick auf eine weitere Absenkung des Solidaritätszuschlags müssen wir aber auch die haushälterischen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Hier gilt es insbesondere die Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die grundgesetzliche Schuldenbremse einzuhalten. Der Solidaritätszuschlag trägt hierbei nach wie vor zur Stabilität der öffentlichen Haushalte in Deutschland bei. Wie wichtig die nachhaltige Stabilität der öffentlichen Haushalte ist, zeigen die aktuellen Probleme in einigen Euro-Ländern. Eine stabile Währung kann nur auf soliden Staatsfinanzen stehen. Vor diesem Hintergrund ist derzeit eine weitere Absenkung des Solidaritätszuschlags nicht absehbar. Auch dies zeigt einmal mehr, dass wir unseren eingeschlagenen Kurs für mehr Wachstum und Beschäftigung konsequent fortsetzen müssen, um unsere Handlungsspielräume zu erweitern.
Für die Zeit nach 2019 ist in der übernächsten Legislaturperiode darüber zu entscheiden, ob der Solidaritätszuschlag fortgeführt wird. Für mich ist jedenfalls klar, dass, falls es zu einer Fortführung kommt, nicht die „Himmelsrichtung“ das entscheidende Kriterium sein kann, sondern die tatsächliche Notwendigkeit eines Bundeslandes, egal ob es im Westen, Süden, Osten oder Norden liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Paul MdB