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Michael Link
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Frage von klaus m. •

Warum dürfen Ausländer die in Deutschland leben und Eingebürgert werden Ihren Herkunftspass behalten ?

Sehr geehrter Herr Link
Ein hier geborener Deutscher Staatsbürger verliert automatisch seine Deutsche Staatsbürgerschaft sobald er eine zusätzliche Staatsbürgerschaft annimmt. Dies kann er unter Bestimmten Vorrausetzungen nur mit viel Papierkrieg umgehen. Warum ist das so?

Werden bei Asylsuchenden und Flüchtlingen die Vermögensverhältnisse genauso geprüft wie bei einem Rentner der mit seiner Rente unter der Mindestrente liegt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der vielen Zuschriften, die mich erreichen, konnte ich Ihnen nicht sofort antworten. Dennoch ist es mir wichtig, dass Sie eine Antwort von mir bekommen.

Zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen Folgendes sagen: Im Normallfall verlieren Bürgerinnen und Bürger ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft, sobald sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Zum Beispiel gibt es bestimmte Länder, etwa der Iran, die rechtlich kein Aufgeben der eigenen Staatsbürgerschaft vorsehen. Hier wird die Staatsbürgerschaft zudem automatisch an die eigenen Kinder weitervererbt. Damit dies nicht zu einem rechtlichen Paradoxon führt, gewährt die Bundesrepublik in solchen Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft. Zudem akzeptiert die Bundesrepublik Deutschland nach derzeitigem Stand eine doppelte Staatsbürgerschaft für EU Bürger.

Wir als Freie Demokraten wollen den Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft für weitere Nationalitäten deutlich erleichtern. So möchten wir die doppelte Staatsbürgerschaft für Zugewanderte grundsätzlich ermöglichen, aber auch im Umkehrschluss verhindern, dass Deutsche die eine zweite Staatsbürgerschaft erlangen, ihren deutschen Pass abgeben müssen. Gerade für die deutschen Fachkräfte, die sich zum Teil lange im Ausland aufhalten, muss es leichter gemacht werden, wieder nach Deutschland zurückzukehren und wieder bei uns arbeiten zu können. Dazu gehört ebenfalls der Abbau von bürokratischen Hürden wie Digitalisierung der Verwaltung und bilinguale Behördengänge.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich zuerst einmal klar stellen, dass Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg oder Verfolgung suchen, von uns ungeachtet ihrer Einkommensverhältnisse, im Einklang mit der Genfer Konvention und unseres Grundgesetzes, aufgenommen werden. Sollten Schutzsuchende jedoch eine deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, so müssen diese ihre Einkommensverhältnisse offenlegen und eine hohe Verschuldung in Folge des eigenen Handelns muss ausgeschlossen sein.  Dies ist eine strikte Anforderung für Bewerberinnen und Bewerber auf eine deutsche Staatsbürgerschaft unabhängig von deren Hintergrund. Vermögensprüfungen werden von unseren Behörden stets ungeachtet der Herkunft einer Person durchgeführt. Eine Klassifizierung in zwei Lager findet nicht statt. 

Für uns Freie Demokraten ist ebenfalls klar, dass die Lebensleistungen unserer Rentnerinnen und Rentner anerkannt und gewürdigt werden müssen. Daher haben wir bereits im letzten Jahr die Renten im Westen um 5,23% und im Osten um 6,12% erhöht. Zusätzlich setzen wir uns für ein flexibles Renteneintrittsalter ein, was auf jeden Menschen Rücksicht nimmt und sich stets an dessen individuellen Lebensstil orientiert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Link, MdB (Heilbronn)

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