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Michael Link
FDP
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Frage von Dr.med.Richard H. •

Sehr geehrter Herr Michael Link! Als Vertreter der Menschenrechte in Deutschland u. Europa werden sie im neuen Bundestag für das Nordische Modell stimmen zum Schutz der Frauen in der Prostitution?

Sehr geehrter Herr Michael Link!
Als Initiatoren der Initiative www.mannheim-gegen-sexkauf.de kämpfen wir für das Nordische Modell, wie ihre Kollegin Frau Leni Breymaier,MdB SPD, Frau Elisabeth Winkelmaier-Becker CDU und mit ihr noch 14 Bundestagsabgeordnete der CDU und SPD, Frank Heinrich MdB, CDU, Manfrd Gröhe MdB CDU, Mechtild Heil MdB CDU u. viele mehr. Es ist jetzt an der Zeit , wie Frankreich, Israel, Norwegen, Irland, Island, Kannada, Nord-Irland und Schweden die Menschenwürde und Mneschenrechte verletzende Gewalt an den Frauen und Mädchen in der Prosstitution zu beenden. Würden sie jemandem ein Schnupperpraktikum in der Prostitution empfehlen? Wahrscheinlich Nein ! Deswegen ist Prostitution zutiefst schädlich für unsere demokratische Gesellschaft!
Mit freundlichen Grüßen Frau Dr.med.Köhler u. Dr.med.Richard Heil

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Dr.med. K., sehr geehrter Herr Dr.med. H.,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Engagement für die vielen Frauen die gegen ihren Willen in die Prostitution gehen müssen. Das Prostituiertenschutzgesetz hat sein Ziel verfehlt, eine neue Lösung ist dringend nötig. Wir werden als FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag allerdings aus verschiedenen Gründen dem Nordischen Modell nicht folgen:

  1. Das Nordische Modell ist nicht kritikfrei. So ist die Kriminalisierung von Prostituierten zwar nicht vorgesehen, es kann aber dennoch eine verstärkte Stigmatisierung von Menschen in der Prostitution festgestellt werden. Weiter brechen in den Ländern, die diese Gesetzgebung eingeführt haben, sichere Rückzugsorte für Prostituierte weg. Insgesamt sind wir Freie Demokraten nicht der Meinung, dass eine solche Gesetzgebung Menschen in der Prostitution ausreichend schützt. Diese Position teilen nicht nur Vertreterinnen und Vertreter der selbstbestimmten Sexarbeit, sondern auch viele Sozial- und Beratungsverbände, die in engem Kontakt mit Prostituierten stehen, so zum Beispiel das Frauenwerk der Nordkirche.
  2. Im Vorfeld unserer Positionierung haben wir das Gespräch mit Vertretern der einzelnen Bundesländer gesucht. Auch hier wurde unsere Annahme, ein Sexkaufverbot könne nicht vollumfänglich kontrolliert werden, bestätigt. Es bleibt also nur eine oberflächliche „Lösung“, die darüber hinaus selbstbestimmten Sexarbeiterinnen ihre Eigenständigkeit nimmt.
  3. Für uns Freie Demokraten steht die persönliche Freiheit und damit die sexuelle Selbstbestimmung über den eigenen Körper im Zentrum unseres Denkens. Dazu gehört auch die Möglichkeit zur freiwilligen Sexarbeit. Wir sehen keinen Grund diese Freiheit durch eine Maßnahme wie das Nordische Modell zu beschränken, bei der die Effektivität nicht gesichert ist.

Im April haben wir als FDP-Fraktion einen Antrag zur Beratung im Deutschen Bundestag eingebracht (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/292/1929265.pdf). Darin setzen wir auf differenziertes Maßnahmenpaket, um Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bekämpfen, Menschenrechte zu schützen und gleichzeitig selbstbestimmte Sexarbeit weiterhin zu ermöglichen. Die Kernelemente möchte ich Ihnen gerne vorstellen:

  1. Die meisten Kompetenzen für mögliche Regelungen liegen auf Länderebene. Daher fordern wir, dass die Bundesregierung zusammen mit den Ländern eine neue praxisnahe und niedrigschwellige Strategie erarbeitet, die Grund- und Menschenrechte in diesem Bereich gewährleistet.
  2. Dies schließt aber keine zeitnahen Hilfen aus: Wir wollen, dass die Bundesregierung einen Corona-Notfallplan für Prostituierte in Deutschland implementiert; Beratungsangebote ausbaut und niedrigschwellige Ausstiegsangebote stärker fördert.
  3. Zudem braucht es eine bessere Ausstattung und Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden. Deshalb fordern wir unter anderem, die finanziellen Mittel bei der Bundespolizei und dem Zoll in den Bereichen Menschenhandel und Zwangsprostitution zu repriorisieren.
  4. Auch der Rechtsrahmen muss geändert werden, um mehr Schutz zu gewährleisten. Daher sprechen wir uns in unserem Antrag dafür aus, dass das Einbehalten von Ausweispapieren durch Privatpersonen strafbar wird. Zudem fordern wir, dass sexuelle Ausbeutung (§180a, StGB) in die relevante Aufenthaltsgesetzgebung aufzunehmen ist, um Bedenk- und Stabilisierungsfristen für Opfer von Ausbeutung in der Prostitution zu sichern.
  5. Schließlich fordern wir auch den Ausbau der Bildungsarbeit (u.a. zur Information über Probleme wie die Loverboy-Methode) und regionale Koordinierungs- und Beratungsstellen zu stärken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Georg Link

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