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Frage von Jörg D. •

Frage an Michael Link von Jörg D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Link,

wie Sie vielleicht wissen, schwören Bundespräsident, -kanzler und -minister jeweils feierlich, sich für das Wohl der (deutschen) Bevölkerung einzusetzen, Schaden von ihr abzuwenden und deren Nutzen zu mehren. Laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse habe dieser Eid jedoch keinerlei rechtliche Bedeutung und man könne nicht gegen Verletzungen juristisch vorgehen. Dies wird in der Kommentierung zum Grundgesetz (Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Artikel 56 Randnummern 4 und 10) gleichfalls erwähnt und damit begründet, dass „kein Bundespräsident (und übrigens auch kein Bundeskanzler und kein Bundesminister) so zynisch und so machtbesessen sein wird, dass es ihm im Augenblick des Amtsantritts ausschließlich um die Macht, das Ansehen oder die persönlichen Vorteile geht, die mit dem anzutretenden Amt verbunden sind."

In der Republik Ghana leistet der dortige Präsident einen inhaltlich ähnlichen Eid, jedoch mit dem Zusatz "sollte ich zu irgendeiner Zeit diesen Amtseid brechen, werde ich mich dem Gesetz der Republik von Ghana fügen und alle Strafen dafür erleiden."

Sollte diese Regelung Ihrer Meinung nach auch in Deutschland eingeführt werden? Wie sehen Sie persönlich das "Wohl des Volkes"? Ist es nicht ein liberales, demokratisches Bürgerrecht, sein Wohl selbst zu definieren?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen um eine Antwort,

mit freundlichen Grüßen aus Kiew,

Jörg Drescher

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Drescher,

gegen das gängige Prozedere in Deutschland zum Ableisten des Amtseides für den Bundespräsidenten, -kanzler und -minister, habe ich nichts einzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Link MdB

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