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Frage von Werner L. •

Ihre mir gegebene Antwort vom 25.08.23 beantwortet nicht die Frage, ob rechtswidrig betriebene Biogasanlagen über eine Produktionserhöhung die Inhalte des § 246 d BauGB überhaupt nutzen dürfen?

SgH MdB Link,
dass - wie von Ihnen mitgeteilt - es sich beim § 246 d BauGB um eine rechtskonforme Ausnahme handelt ist mir bekannt! Dürften rechtswidrig betriebene Biogasanlagen in einem demokratischen Rechtsstaat überhaupt zur Deckung des Energiebedarfes beitragen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für die von Ihnen wiederholt erfolglos kritisierte Biogasanlage, sowohl baurechtlich, als auch der Betriebsgenehmigung dieser Anlage, wurden mehrfach gerichtlich festgestellt. Die Behauptung des unrechtmäßigen Betriebs der Anlage ist falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Link, MdB

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