Schattenmacht Schufa: Wer stoppt die Datenkrake? Jetzt will die Bundesregierung die Macht der Wirtschaftsauskunfteien beschränken. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Link,
ich appelliere daher an Sie in Ihrer Position als Abgeordneten, sich im Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, die Bedenken und Interessen der
Verbraucher*innen sowie die Europäische Rechtsprechung im Gesetzesentwurf stärker zu gewichten. Es wäre aus meiner Sicht unbedingt erforderlich, dass § 34 – will er die
europäische Rechtsprechung urteilsstimmig abbilden – deutlich macht, dass das Interesse der betroffenen Person das Interesse an der Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse regelmäßig überwiegt.
Quellen:
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Bundesdatenschutzgesetz.
Für uns Freie Demokraten ist ein starker Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 07.12.2023 steht nun fest: der Schufa-Score darf nicht maßgeblich für die Kreditwürdigkeit von Bürgerinnen und Bürgern sein. Der EuGH entschied, dass es sich bei Zahlungsprognosen (Scores) um eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung handelt, wenn im Einzelfall der Score maßgeblich für die Entscheidung über die Begründung eines Vertrages ist. Eine solche Datenverarbeitung ist nach der DSGVO nur in sehr begrenzten Fällen möglich, unter anderem dann, wenn ein Gesetz dies erlaubt und gleichzeitig Maßnahmen zum Schutz der Rechte Betroffener regelt oder wenn Betroffene in die Datenverarbeitung einwilligen.
Da das EuGH-Urteil offenlässt, ob die Regelung im § 31 Bundesdatenschutzgesetz eine solche gesetzliche Ausnahme darstellt, ist nun der Gesetzgeber gefragt Rechtsklarheit zu schaffen. Am 07.02.2024 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt. Für das anstehende parlamentarische Verfahren sind uns zwei Punkte besonders wichtig. Erstens: Datenschutz und Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger müssen verbessert werden. Das bedeutet Klarheit, wann ein automatisierter Score erstellt werden darf, welche Daten genutzt werden dürfen und welche nicht und die Möglichkeit darüber Auskunft zu verlangen. Zweitens: Ein funktionierendes Kreditwesen benötigt Auskunfteien, die auf einer sicheren Rechtsgrundlage handeln.
Der von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes greift wichtige Vorgaben des EuGH-Urteils auf. Die neue Regelung des § 37a Bundesdatenschutzgesetz schafft eine umfassende Rechtsgrundlage für das Scoring. Darin enthalten sind detaillierte Regelungen zum Umgang mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern. Aber auch ein umfassender Auskunftsanspruch wird geregelt und es wird klargestellt, dass sich Auskunfteien dabei nicht auf ihr Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis berufen können. Daneben besteht weiterhin die Datenschutzgrundverordnung als unmittelbar geltendes Recht in Deutschland.
Wir Liberale werden uns im parlamentarischen Verfahren für einen umfassenden Datenschutz und Datentransparenz einsetzen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger weiterhin ihre Kreditwürdigkeit für z.B. den Autokauf oder den Mietvertrag nachweisen können.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Link, MdB (Heilbronn)