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Michael Link
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Frage von Eva und Reinhard S. •

Frage an Michael Link von Eva und Reinhard S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Link,

sie haben die
Anfrage 16/11236 vom 03.12.2008 Ihrer Fraktion unterzeichnet.

Wir sind Mitglieder der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge. Uns betrifft der Punkt 3 (Übersiedler vor 1990) dieser Anfrage.

Seit 1988 sind wir Bundesbürger - mit allen Rechten und Pflichten(oder zählen für uns Übersiedler und Flüchtlinge nur die Pflichten?).

Unsere Fragen an Sie:

1. Wieso werden wir zu Bürgern des "Beitrittgebietes" erklärt, obwohl wir zur Grenzöffnung Bundesbürger waren?

2. Welches Gesetz ist dafür die Grundlage?

3. Wer hat diese Entscheidung getroffen?

4. Wie ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?

5. Sind Sie mit der Problematik überhaupt vertraut, unter die Sie Ihre Unterschrift gesetzt haben?

6. Sollen wir die Nachzahlung in "erlegten Ratten" begleichen?

An Ihren Antworten sind nicht nur wir interessiert.

Mit freundlichen Grüssen
Eva und Reinhard Schwarz

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schwarz, sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Frage.

Lassen Sie mich vorausschicken, dass dieses Thema nicht in meinem Fachgebiet liegt. Daher habe ich mich bei den Kollegen in der Fraktion nochmals erkundigt.

Mit dem Antrag 16/11236 hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Vorschlag vorgelegt, um eine ziemlich schwierige und unbefriedigende Rechtslage aufzulösen.

Mit dem Rentenüberleitungsgesetz wurden die Rentenansprüche von Übersiedlern aus der Zeit vor 1990 vom RÜG auf das SGB VI umgestellt. Diesen Schritt kann man berechtigter Weise kritisieren, er ist aber in dem äußerst komplexen Vereinigungsprozess der beiden Rentenrechtssysteme vorgenommen worden. Folge dieses Schrittes ist, dass einige der Übersiedler aus der Zeit vor 1990 besser gestellt wurden als nach der bis dahin geltenden FRG-Regelung. Solche Übersiedler aber, die nicht mehr in die FZR eingezahlt hatten, stehen nun schlechter da, als wenn die FRG-Regelung weiter gelten würde.

Diesen Sachverhalt hat die FDP-Bundestagsfraktion als unbefriedigend erkannt. Denn gerade die Übersiedler haben große Schwierigkeiten und Ungewissheiten für sich und ihre Familien auf sich genommen, um ein freies Leben in der Bundesrepublik leben zu können.

Eine einfache Rückkehr zum Recht des FRG ist nicht mehr möglich. Denn würde das FRG wieder für alle Übersiedler angewandt, würden diejenigen schlechter gestellt, die seither von der Umstellung auf das SGB VI profitiert haben. Ein Wahlrecht zu lassen zwischen SGB VI und FRG ist ebenfalls nicht möglich. Ein solches Wahlrecht wurde bisher noch keiner Versichertengruppe zugestanden. Es würde von den anderen Versicherten als eine schwer erklärbare Besserstellung empfunden.

Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Bundestagsfraktion vorgeschlagen, dass durch die Entrichtung von Nachversicherungsbeiträgen zur FZR die Übersiedler das nachholen können sollen, was sie in der Zeit vor der Übersiedlung aus berechtigten Überlegungen nicht tun wollten, nämlich Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen. So könnten einerseits die Lücken in den Rentenbiografien geschlossen werden. Andererseits würde -- und das ist aus unserer Sicht ein ganz wesentlicher Punkt - die Systematik der Rentenüberleitung gänzlich beibehalten und weitere Widersprüchlichkeiten sind ausgeschlossen.

Ob eine Nachversicherungslösung gerecht und für die Betroffenen interessant ist, entscheidet sich mit der Ausgestaltung der Modalitäten der Nachversicherung. Dabei sollten sich die nachzuzahlenden Beiträge nach unserer Vorstellung an dem orientieren, was die Nachzuversichernden zum damaligen Zeitpunkt hätten zahlen müssen. Wir gehen davon aus, dass so mit vergleichsweise niedrigen Beitragsnachzahlungen das gewünschte Ziel der Schließung von Rentenlücken erreicht werden kann.

Ich bitte Sie, unseren Vorschlag unter diesen Gesichtspunkten zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Link, MdB

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