Frage an Michael Link von Marco W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Link,
die Novellierung des Waffengesetzes sieht entgegen dem Feststellungsbescheid des BKA vor an der Energiegrenze von 0,08Joule für sog. Softairwaffen festzuhalten. Selbst das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 09.07.07 davon abgeraten Strafverfahren gegen Händler und Käufer solcher Softairwaffen einzuleiten. Durch den Feststellungsbescheid des BKA vom 18.04.04 wurde eine rechtliche Grauzone geschaffen, welche nun, bei einer Änderung des WaffG in Form des aktuellen Vorschlages, für eine Kriminalisierung deutscher Kinderzimmer sorgt. Dieser Zustand ist untragbar. Das Führungsverbot ist unumstritten richtig und wichtig, wird auch von mir unterstützt, allerdings sollte an der Regelung des BKA-Feststellungsbescheides festgehalten werden. Das Droh- und Gefährdungspotential dieser Nachbildungen ist durch ein Verbot des öffentlichen Führens nicht mehr gegeben, wodurch sich das Festhalten an der 0,08Joule-Grenze meines Erachtens nach nicht notwendig ist.
Meine Frage daher, wie stehen Sie zu dem Sachverhalt der drohenden Kriminalisierung deutscher Kinderzimmer?
Mit freundlichen Grüssen,
Marco Weller
Sehr geehrter Herr Weller,
infolge der Waffenrechtsänderung 2002 entstand eine rechtliche Grauzone betreffend der erlaubten Geschoßenergiegrenze bei Spielzeugwaffen.
Statt der 2002 durchgesetzten 0,08 Joule wäre es richtig, auf die vorher geltende einheitliche Grenze von 0,5 Joule zurückzugehen. Doch bei der jüngsten Neuregelung des Waffengesetzes hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD entsprechende Änderungsanregungen abgelehnt.
Wir als FDP sprechen uns für eine Anpassung der Werte von Spielzeug- und Waffenrecht auf 0,5 Joule aus. Die FDP bedauert sehr, dass die Bundesregierung das bekannte Problem nicht aufgegriffen hat, um eine sachgerechte Lösung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Link, MdB