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Michael Link
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Frage von Christoph S. •

Frage an Michael Link von Christoph S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Link,
als umweltpolitisch engagierter Diplom-Agraringenieur und Vater von 3 Kindern beunruhigt mich die zunehmende Verwendung von Glyphosat in Deutschland und weltweit.
Deswegen interessiert mich Ihre Meinung dazu und wie Sie am 15. Dezember bei der u.g. Abstimmung abstimmen werden. (Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– 3 – Drucksache 17/7982). (Ich kann leider nur Auszüge hier weiter unten zitieren)
MFG
C. Schulz

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine umfassende und umgehende Neubewertung der Toxizität und Risiken von Glyphosat unter Einbeziehung und kritischer Evaluation aller vorliegen- den Studien durch entsprechende Anweisung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorzunehmen und damit der Verantwortung Deutschlands in seiner Rolle als EU-Berichterstatter für Glyphosat gerecht zu werden. Dafür müssen neben toxikologischen Erkenntnissen auch Studien zu Glyphosat mit den Schwerpunkten Embryologie, Onkologie, Agrarökologie, Gewässer- und Bodenökologie ausgewertet und angemessen in der Beurteilung berücksichtigt werden. Zulassungen für Pflanzenschutzmittel dürfen zukünftig nur noch erfolgen, wenn durch ent- sprechende (Multi-)Nachweismethoden für Pestizidrückstände, Abbauprodukte und ggf. Beistoffe überwacht werden können;
2. sich gemäß dem Vorsorgeprinzip auf EU-Ebene für eine Aufhebung der Wirkstoffzulassung von Glyphosat bis zum Abschluss der Neubewertung einzusetzen (Streichung aus Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG);
3. das BVL anzuweisen, die Zulassung für Pflanzenschutzmittel, die noch POE-Tallowamine enthalten, auszusetzen;
4. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass eine Zulassungsverlängerung des Herbizidwirkstoffes Glyphosat ausschließlich auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfolgt. Um dies sicherzustellen, muss die Bundesregierung von der EU-Kommission die rechtzeitige Vorlage (bis spätestens April 2012) der konkreten Vorgaben aus der Verordnung

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Frage. Nachdem ich mich bei den Experten unserer Fraktion erkundigt habe, antworte ich Ihnen gerne.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen "Vorsorgeprinzip anwenden - Zulassung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat aussetzen und Neubewertung vornehmen" beruht nicht auf wissenschaftlich fundierten Fakten.

Der wissenschaftliche Konsens ist, dass Glyphosat, bei ordnungsgemäßer Anwendung, keine Gesundheitsrisiken birgt. Bei sachgerechter Anwendung gilt Glyphosat verglichen mit anderen Herbiziden als wenig umweltbelastend; es ist biologisch abbaubar und für Menschen nicht toxisch. Es gibt umfangreiche epidemiologische Studien und Fallkontrollstudien aus Regionen, in denen Glyphosat in großem Umfang und seit vielen Jahren angewendet wird. Dort wurden keine erhöhten Krankheitsraten gegenüber Kontrollgebieten festgestellt. Alle Pflanzenschutzmittel werden vor ihrer Zulassung umfassend geprüft. Die Prüfung berücksichtigt mögliche Auswirkungen auf die menschliche und tierische Gesundheit wie auch die Natur. Nur Pflanzenschutzmittel, die höchsten Kriterien genügen, werden in Deutschland und der EU zugelassen. Dabei ist eine Beteiligung vonseiten des Umwelt- und Naturschutzes durch das Umweltbundesamt sichergestellt. Alle Zulassungen für Wirkstoffe sind zeitlich befristet und müssen unter Vorlage der neuesten wissenschaftlichen Daten erneut bewertet werden. Ebenso sind die Zulassungsbehörden verpflichtet, Meldungen über Schäden nachzugehen.

Der im Antrag der Grünen zitierte argentinische Mediziner Prof. Dr. Andrés Carrasco hat in Tierversuchen Mäusen große Dosen des Wirkstoffs Glyphosat gespritzt und negative Wirkungen bei Mäusen festgestellt. Solche Tierversuche sind jedoch für die Bewertung der Giftigkeit von Glyphosat ohne Wert, weil bei keiner Anwendung das Spritzen des Wirkstoffs in Tiere erfolgt. Es ist nicht mit dem Tierschutzgedanken vereinbar, wenn Tiere für solche von vornherein als nicht aussagekräftig erkennbare Versuche verbraucht werden.

Das Problem mit den als Benetzungsmittel in bestimmten Formulierungen der Herbizide verwendeten sogenannten POE-Tallowaminen ist bekannt. Hier haben Untersuchungen von Behörden und Wissenschaftlern gezeigt, dass eine besondere Schadwirkung eintreten kann. Das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) hat die Hersteller deswegen bereits angewiesen alternative Formulierungen zu entwickeln. Darüber hinaus wurden die Gewässerabstände vergrößert, um schädliche Auswirkungen auf die Natur zu minimieren. Das BVL hat zudem Anfang Dezember einige Mittel verboten und der ehemalige Patentinhaber Monsanto hat beim BVL POE-Tallowamin-freie Formulierungen zur Zulassung eingereicht. Dies zeigt, dass die Pflanzenschutzmittelzulassungspraxis funktioniert und auch diese Forderung ins Leere läuft.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage mit diesen fachlichen Hinweisen umfassend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen nach Nordheim,

Michael Link

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