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Michael Kruse
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Frage von Heidrun B. •

Wie soll die Gaspreisbremse zum Sparen anregen, wenn diese am Vorjahresverbrauch bemessen wird?

Sehr geehrter Herr Kruse,
als energiepolitischen Sprecher frage ich Sie, wie untere Einkommen in den Genuss von der Entlastung der Gaspreisbremse kommen sollen. Unsereins spart bereits seit Jahren um über die Runden zu kommen.
Wie können Sie von gerechter Entlastung sprechen, wenn die bereits Sparsamen absolut nicht profitieren, weil noch mehr sparen einfach nicht geht? Wir heizen ständig am unteren Limit!
Diejenigen aber, die bisher bei offenem Fenster geheizt haben, werden nun die Gewinner sein, weil diese in den Vorjahren einen hohen Verbrauch hatten?
Ist es nicht fairer, pro Haushalt und pro Person eine KWh-Pauschale anzusetzen?
Danke für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun B.

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Antwort von
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Die jetzt vorgestellten Vorschläge der sog. ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme ermöglichen einerseits schnelle Entlastung noch in diesem Jahr in Form einer Einmalzahlung, als auch längerfristige Entlastungen ab Frühjahr 2023 bei den hohen Energiekosten während dieser Krisenzeit. Ganz entscheidend ist bei dem nun erarbeiteten Modell, das der Einsparanreiz für jeden Verbraucher besteht und auch bestehen bleibt, ganz im Unterschied zu dem Modell eines Gaspreisdeckels.

Selbst als bereits sparsame Verbraucherin profitieren Sie übrigens von der Gaskostenbremse, da Sie auf 80% ihres bisherigen Verbrauchs spürbar niedrigere Kosten zahlen werden, als ohne diese Kostenbremse auf sie zu kämen. Wir schützen damit wirksam vor finanzieller Überforderung und geben allen Verbrauchern das Signal, Gas in dem Maße einzusparen, in dem sie finanziell zusätzlich profitieren möchten.

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