Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?
Sehr geehrter Herr Kruse,
nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn
a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?
Wir Freie Demokraten sorgen dafür, dass die deutschen Klimaziele zu möglichst geringen Kosten erreicht werden können. Die willkürlichen Sektorziele, inklusive der Pflicht zu aktionistischen Sofortprogrammen bei Nichterreichung, haben sich in der Praxis schlichtweg nicht bewährt. Oftmals wurde viel Geld ausgegeben, ohne effiziente und große Wirkung für das Klima - denn die Sektorziele verleiten dazu, auf kurzfristige Minderungsmaßnahmen zu setzen, statt auf effizientere Projekte, die ggf. erst später wirken, dafür aber viel stärker.
Mit dem konsequenten Ausbau der Ladeinfrastruktur verbunden mit mehr E-Mobilität, der Modernisierung der Gebäudeenergie sowie einer großen Verfügbarkeit von klimafreundlichen Kraftstoffen und Wasserstoff lassen sich gegen Ende des Jahrzehnts große Sprünge bei der Emissionsreduktion erreichen. Aus diesem Grund wird der Vorjahresbeitrag nicht mehr an einem starren Jahresziel bemessen, sondern unter Berücksichtigung der bereits angeschobenen Maßnahmen und ob damit die zur Zielerreichung benötigte Minderungsmenge erreicht werden kann.
Mit der Reform des Klimaschutzgesetzes sorgen wir für ein größeres Maß an Effizienz und Flexibilität. Die Klimaziele werden nicht aufgeweicht. Um sie sicher zu erreichen, schlagen wir als FDP-Fraktion zudem vor, das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu einem echten Emissionshandel mit fester Emissionsgrenze weiterzuentwickeln. Über den Europäischen Emissionshandel und den nationalen Emissionshandel wäre damit sichergestellt, dass alle Sektoren einen Beitrag leisten. Anders lässt sich Klimaneutralität bis 2045 nicht erreichen. Die Flexibilitätsoptionen leiten sich unmittelbar aus dem europäischen Recht ab und sind bereits heute im deutschen Klimaschutzgesetz vorgesehen.
Darüber hinaus sind wir gern bereit, große Emittenten wie Braunkohlekraftwerke in großem Umfang vom Netz zu nehmen und stattdessen Kernenergie einzusetzen, die klimafreundlichen, grundlastfähigen Strom produziert. Für die Erreichung der Klimaziele ist das kurzfristig der größte Beitrag. Die Kernenergie fungiert dabei als Brückentechnologie, bis ausreichend Erneuerbare zur Verfügung stehen.