Wie errechnet sich die 80%-Regel für die Strompreis-bremse, wenn im Vorjahr die Wohnung Monate lang wegen eines Krankenhaus- aufenthalts nicht genutzt wurde?
Wenn der Strom über einen sog. SLP-Zähler erfasst wird (Das ist der Regelfall bei vielen privaten Haushalten), so wird für das 80% Entlastungskontingent, für das der gedeckelte Preis gewährt wird, die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers mit dem Stand September 2021 verwendet. Diese Prognose der Netzbetreiber kann jedoch unterschiedliche Zeiträume umfassen, auch den Vorjahresverbrauch und je nach Messzeitpunkt etwa auch das Jahr 2021 oder Teilabschnitte des Jahres.
Wenn dieser Verbrauch durch Sondereffekte, beispielsweise Lieferengpässe, Einsparmaßnahmen, Hausrenovierung, Infektionsschutzmaßnahmen etc., vergleichsweise niedrig war, kann der prognostizierte Verbrauch dadurch geringer ausfallen. Allerdings können die Netzbetreiber in ihrer Verbrauchsprognose eine Korrektur von Sondereffekten vornehmen. Die Netzbetreiber haben einen Anreiz, die Jahresverbrauchsprognose korrekt zu pflegen, um ihre Kosten für die Regel- und Ausgleichsenergie im Rahmen zu halten.
Andere Berechnungsmethoden, wie z.B. individuelle Messungen des aktuellen Verbrauchs für jede Entnahmestelle aber auch gesonderte Antragsverfahren hätten zu einem sehr großen administrativen Aufwand geführt und damit die zeitnahe Umsetzung der Preisbremsen insgesamt gefährdet.