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Michael Kruse
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Frage von Christoph Z. •

Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode einsetzen für gesetzliche Regelungen zum Schutz von Bahnkunden, die deren Mobilität auch bei Streiks von Bahnmitarbeitern gewährleisten?

Insbesondere: Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, gesetzliche Vorgaben einzuführen, nach denen ein Streik im Personenverkehr nur dann rechtmäßig ist, wenn auch während des Streiks ein geeigneter Mindestbetrieb sichergestellt ist, der die Mobilität von Bürgern ohne eigenes Auto gewährleistet?

Wegen der Entscheidung, auf einen eigenen Pkw zu verzichten, werde ich in den kommenden Tagen wieder einmal darauf hoffen müssen, noch einen knappen Mietwagen zu ergattern, oder diverse Termine absagen müssen, weil die Gewerkschaft der Lockführer meint, die Bahnreisenden als Geiseln für ihre Tarifverhandlungen missbrauchen zu dürfen. Mangels geeigneter Gesetzgebung in diesem Bereich besteht derzeit kein effektiver Schutz der Reisenden vor derartigem Missbrauch. Der Bundestag könnte das im Rahmen der verfassungsmäßigen Schranken ändern. Wollen Sie sich dafür einsetzen? Oder halten Sie die Interessen der GDL für wichtiger, als die Interessen der Bahnreisenden ohne eigenes Auto?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zarth,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Dass der Streik gerade jetzt während der Ferien-Rückreisen stattfindet, ist ärgerlich. Ich appelliere an die Lokführer, dass sie dabei Strecken ausnehmen, wo Reisende auf den Zug als einziges Verkehrsmittel angewiesen sind, zum Beispiel im Norden bei einigen Verbindungen auf die Inseln. Hier in Hamburg muss dafür gesorgt werden, dass für die vielen ausfallenden S-Bahnen ein Ersatzverkehr auf den Weg gebracht wird, um Pendlerinnen und Pendler zuverlässig zur Arbeit zu bringen. Ich hoffe, dass das besser klappt als in der Vergangenheit. Wir brauchen die Bahn als zuverlässiges Verkehrsmittel. Insofern gilt es, in der nächsten Legislaturperiode zu prüfen, wie die Bedarfe auch bei Streik bedient werden können.

 

Viele Grüße und - trotz allem - gute Fahrt!

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