Werden Sie sich für einen neuen oder überarbeiteten Entwurf des Bundesjustizministeriums einsetzen, der keine Vergütungskürzung mehr für die Mehrheit der rechtlichen Betreuer bedeuten wird?
Sehr geehrter Herr Kruse,
mit Entsetzen habe ich die medialen positiven Behauptungen des Parteikollegen Buschmann zum Referentenentwurf zur Reform des VBVG zur Kenntnis genommen. Man bildet dort eine durchschnittliche Fallverteilung für Betreuer anhand von vielleicht nur 25 % befragter Betreuer aus vorwiegend strukturstarken und vermögenden Gegenden Deutschlands ohne Beachtung lokaler und persönlicher Unterschiede in der Fallverteilung. Dies führt zu massiven Einkommenskürzungen bei der anzunehmenden Mehrzahl der Betreuer.
Mein Einkommen wird seit 2019 bis 2031 nach diesem Entwurf prognostisch um mehr als 50 % an Wert verlieren. Dieses Vorhaben bedroht mich daher unmittelbar und massiv in meiner Existenz.
Als Jurist und Leistungsträger der Gesellschaft habe ich mich bisher zum Wählerklientel der FDP gerechnet, sehe vorliegend jedoch meinen gesellschaftlichen Beitrag und meine Leistungen als Arbeitgeber und rechtlicher Vertreter massiv herabgewürdigt und entwertet.
Beste Grüße