Sehr geehrter Herr Kruse, das Bundeskabinett hat am 6 April beschlossen den Heizstrompreis auf 28 cent zu deckeln. Bis jetzt ist noch nichts passiert.
Ich befürchte, dass irgendwann im Jahr der Beschluss dazu gefasst wird, das Ganze jedoch nicht rückwirkend entweder zum 01.01. oder zum 01.03. ist und die Bürger (also wir) nichts davon haben.
Kann ich die Hoffnung haben, dass mein Verdacht falsch ist ?
Das Bundeskabinett hat Anfang April einen Entwurf zur Anpassung der Energiepreisbremsengesetze verabschiedet. Hierbei wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter anderem ein eigener Referenzpreis für Heizstrom vorgeschlagen. Der Entwurf für diese Änderungen ist nun dem Deutschen Bundestag übersandt worden und wird in der Folge dort diskutiert und beraten. Wie jeden Vorschlag der Regierung prüft das Parlament auch diesen Entwurf gründlich und wird im Gesetzgebungsverfahren seine eigenen Schwerpunkte setzen. Wir Freie Demokraten achten dabei besonders auf Praktikabilität bei der Umsetzung und auf die Bezahlbarkeit.
Die jetzigen Preisbremsen sind durch die enormen gesetzlichen Anforderungen nur unter hohem Aufwand umzusetzen. Für uns Freie Demokraten sind deshalb nur noch minimalinvasive Änderungen denkbar, wie etwa die Berücksichtigung von Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie oder die Ahrtal-Katastrophe besondere Härten zu bewältigen haben. Wer besondere Härten erlitten hat, darf durch die Preisbremsen nicht noch zusätzlich benachteiligt werden. Das wäre mit unserem Verständnis von Fairness nicht in Übereinstimmung zu bringen. Grundsätzlich ist es erfreulich, dass sich die europäischen Energiemärkte beruhigt haben. Die Preisbremsen waren immer als temporärer Eingriff in den Markt geplant und haben Konsumenten bereits massiv entlastet. Sie können deshalb wie geplant auslaufen.