Kann die Masernimpfung ein Beispiel sein, um auch eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona zu verhängen?
Sehr geehrter Herr Kruse,
anders als bei der Masernimpfung kann mit dem Corona-Impfstoff weder der Impfling immunisiert noch das Virus ausgerottet werden.
Wie bekannt, infizieren sich auch geimpfte Menschen an Corona und verlieren schon nach einigen wenigen Monaten einen Teil ihres Impfschutzes.
Kann daher die Masernimpfung als Blaupause für die Impfpflicht gegen Corona überhaupt rechtlich dienen?
Mit freundlichen Grüßen
N. R.
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Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie bei allen Impfungen gilt auch bei der Corona-Impfung, dass es keinen hundertprozentigen Schutz gibt. Die meisten zugelassenen Impfstoffe bieten etwa 95% der Menschen einen Schutz. Damit können sie das Virus gut bekämpfen. Da ein kleiner Teil der Menschen auch nach einer Impfung nicht geschützt ist, ist es von größter Bedeutung, dass wir möglichst viele Menschen impfen und zudem regelmäßig Auffrischungsimpfungen vornehmen. Damit wird die Verbreitung des Virus effektiv verhindert. Das zeigt sich auch an den Zahlen, hier in Hamburg beträgt die Inzidenz bei geimpften Menschen 24, die von ungeimpften Menschen liegt bei fast 900. Wären alle Menschen geimpft, läge die Inzidenz niedrig und das Virus würde nach einiger Zeit nicht mehr auftreten. Daher rate ich allen Menschen, die noch nicht geimpft sind und die geimpft werden können: Lassen sie sich impfen! So ersparen wir uns auch alle Debatten um eine Impfpflicht.
Viele Grüße
Michael Kruse