Ihre Fraktion hat am 17.11.23 für das Gesetz zur Wärmeplanung gestimmt, nach dem Kommunen die die Wärmeplanung nicht durchführen als umgesetzt gelten. Warum?
Als FDP haben wir das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Kommunale Wärmeplanungsgesetz (WPG) erfolgreich aufeinander abgestimmt und eng miteinander verzahnt. Das WPG nimmt Kommunen in die Pflicht, für eine lokale Planung zu sorgen, damit die vielen verschiedenen Erfüllungsmöglichkeiten des Gebäudeenergiegesetzes vor Ort geklärt sind und auf dieser Basis der kostengünstigste Weg individuell verfolgt werden kann.
Damit die wichtige Technologieoffenheit nicht abstrakt bleibt und Bürger und Unternehmen vor Ort für das eigene Gebäude unter möglichst vielen Heizmöglichkeiten die für sie beste wählen können, müssen die Städte und Gemeinden nun ihren Beitrag leisten und Wärmepläne aufstellen. Erst nach dieser erfolgten Planung wissen die Hauseigentümer, welche Optionen sie haben. Gleichzeitig führt der Grundsatz, dass Bürger und Unternehmen keine Umstellung vornehmen müssen, bevor die Kommunen Wärmepläne vorgelegt haben, nicht dazu, dass die Umstellung zu klimafreundlicherem Heizen verzögert wird. Das bewusste Fehlen einer Wärmeplanung ist somit kein geduldetes Instrument. Je nach Größe der Kommune gelten unterschiedliche, leistbare Vorgaben für die Wärmeplanung. Mir fällt kein Grund ein, warum Kommunen im genannten Zeitraum eine Wärmeplanung nicht vorlegen sollten.
Der Umbau muss für den einzelnen bezahlbar sein. Deshalb haben wir als FDP echte Technologieoffenheit durchgesetzt und das Zeitfenster für die Umstellung deutlich erweitert. Beide Faktoren führen marktwirtschaftlich zu niedrigeren Kosten für jeden Einzelnen. Es ist ein großer Erfolg, dass wir im Interesse von Bürgern und Unternehmen das Heizungsgesetz verbessern konnten.