Ärzte verweigern herzkrankem Kind Operation – weil die Eltern ungeimpft sind [FOCUS]. Wie finden Sie das? Ist das nicht die Folge der Abwertung von Ungeimpften durch die Regierungsparteien?
Sehr geehrter Herr N.
vielen Dank für Ihre Frage. In Krankenhäusern in Deutschland werden alle Patienten, die über eine deutsche Krankenversicherung verfügen, behandelt. Das gilt auch für ungeimpfte Menschen. Für Menschen, die sich weder in Deutschland aufhalten, noch über eine deutsche Krankenversicherung verfügen, besteht hingegen keine Verpflichtung zu einer Behandlung.
Im vorliegenden Fall handelt es sich nach Medienangaben um auf Zypern lebende russische Staatsbürger. Für diese besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Behandlung in deutschen Kliniken. Eine Behandlung ist dennoch möglich, wenn die Vorgaben der Klinik und etwa die Bezahlung der Behandlung geregelt sind. Es liegt aber im Ermessen der Klinik, nach welchen Kriterien sie Kapazitäten für Patienten zur Verfügung stellt, die nicht aus dem deutschen Gesundheitssystem stammen und die sich auch nicht in Deutschland aufhalten.
Das Gesundheitssystem in Deutschland wird zum überwiegenden Anteil aus Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Es ist daher die logische Konsequenz, dass es in erster Linie den Menschen in Deutschland dienen soll. Durch die Corona-Pandemie sind in vielen Bereichen des Gesundheitssystems hohe Kosten entstanden, die teilweise von den Steuerzahlern und teilweise von den Versicherten aufgebracht werden müssen. Weitere Kostensteigerungen, etwa durch die Behandlung von Intensivpatienten, lassen sich vor allem durch Impfungen vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kruse
Michael Kruse MdB
Energiepolitischer Sprecher, Häfen & Logistik
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