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Michael Kruse
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Frage von Joachim H. •

Frage an Michael Kruse von Joachim H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Helmut- und Loki-Schmidt-Stiftung und die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung nutzen seit mehreren Jahren die Immobilie des verstorbenen Ehepaares Schmidt für ihren Geschäftsbetrieb, ohne über die dafür erforderliche Genehmigung zu verfügen. Die gewerbliche Nutzung mit Publikumsverkehr auch an Sonntagen führt zu einer erheblichen Störung der Nachbarschaft.
Hätten normale Bürger ihre Immobilie ohne Genehmigung zu einem Bürokomplex oder Veranstaltungszentrum umgebaut, wäre die Behörde sicherlich gegen den »Schwarzbau« eingeschritten.
Eine Hamburger Anwaltskanzlei wies Fraktionen aus Bürgerschaft und Bezirksversammlung Nord im Juli 2018 darauf hin, dass die Nutzungsänderung eine Zweckentfremdung von Wohnraum darstellt, und kritisierte die wahrheitswidrige Behauptung des damaligen Bezirksamtsleiters Harald Rösler »Gebäude und ihre Nutzung entsprechen der Genehmigungslage«, denn das Bezirksamt Nord hatte am 8.6.18 mitgeteilt, dass die Stiftungen noch nicht einmal den für die Nutzungsänderung notwendigen Antrag eingereicht hatten. Die Kanzlei wies auch auf den Eindruck hin, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften für diese beiden Stiftungen nicht zu gelten scheinen.
Anstatt dem nachzugehen, wurde das Schreiben BILD (13.7.18) zugeleitet, wodurch Herrn Röslers falsche Behauptung hamburgweit bekannt wurde.
Meines Wissens ist die Nutzungsänderung bis heute nicht genehmigt. Auch über den Antrag des betroffenen Grundstückseigentümers auf bauliches Einschreiten wurde noch nicht entschieden.
Daher frage ich Sie:
1. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die beiden Stiftungen ihren Geschäftsbetrieb in einem Wohngebäude ohne Genehmigung durchführen und dies in einem Wohngebiet erfolgt, wo es zu Störungen der Nachbarschaft kommt?
2. Wie beurteilen Sie das Vorgehen des damaligen Bezirksamtsleiters Harald Rösler, der wahrheitswidrig behauptete, es läge eine Genehmigung vor?
3. Was haben Sie unternommen und was werden sie unternehmen, um diesen gesetzeswidrigen Zustand zu beenden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herrr H.,

gerne beantworte ich Ihre Fragen:

1. Grundsätzlich ist es natürlich erforderlich, dass sich an geltendes Bau- und sonstiges Verwaltungsrecht gehalten wird und dieses auch seitens der Behörden im Zweifelsfall durchgesetzt wird. Bei allgemeinen Wohngebieten sieht § 4 Abs. 2 Nr. 3 Var. 2 Baunutzungsverordnung die Nutzung des Wohngebietes für kulturelle Zwecke vor. Meines Erachtens liegen mit den Zwecken der Helmut- und Loki-Schmidt-Stiftung sehr wertvolle kulturelle Zwecke vor. Störungen der Nachbarschaft sind dabei selbstverständlich im Sinne der Allgemeinheit auf ein Minimum zu reduzieren.

2. Die genauen Umstände der Äußerung lassen sich für mich nicht direkt nachvollziehen. Sollte der Bezirksamtsleiter vorsätzlich wahrheitswidrige Äußerungen getätigt haben, so lehne ich dies ab und fordere eine Erklärung hierzu.

3. Geltendes Recht ist selbstverständlich Auslegungssache. Nach meiner Auffassung liegt mit der Nutzung der Immobilie durch die Helmut- und Loki-Schmidt-Stiftung jedoch kein rechtswidirger Zustand vor. Davon abgesehen begrüße ich die wertvolle kulturelle Arbeit der Stiftung. Ich unterstütze Ihre Bemühungen, wonach die Nutzung natürlich einem Wohngebiet angemessen sein muss.

Viele Grüße

Michael Kruse, MdHB

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