Was werden Sie zur Verbesserung der Situation in der häuslichen Pflege, insbesondere zur Unterstützung pflegender Angehöriger beitragen?
Sehr geehrter Herr Kießling, im letzten Koalitionsvertrag wurden Verbesserungen in der häuslichen Pflege in Aussicht gestellt. Dies wurde nicht umgesetzt. Ein gerechtes, flexibles Entlastungsbudget ist nötig, um pflegende Angehörige (PA) bei ihrer Aufgabe zu unterstützen. Dazu gehört auch, z. B. in unserem Landkreis LL, die Zahl der "echten" Kurzzeitpflegeplätze deutlich zu erhöhen. Bisher gibt es hauptsächlich "eingestreute" Kurzzeitpflegeplätze, die nur "zufällig und kurzzeitig" frei sind, wenn ein Bewohner verstirbt und der Platz nicht sofort besetzt wird. Ein PA kann damit aber keine OP für sich selbst oder einen Urlaub planen, zu einer Zeit, wo er den Angehörigen in der Kurzzeitpflege gut aufgehoben weiß. Außerdem ist es nicht nachvollziehbar, warum Enkel des zu Pflegenden nicht Entlastungsleistungen in selber Höhe wie beispielsweise Nachbarn erhalten können. Studenten, die statt Ferienjob, die Oma pflegen, haben das Nachsehen. Danke. MfG Ulla Reutner
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. August 2021, die mich über das Portal abgeordnetenwatch.de erreicht hat.
Die Mitglieder der eigenen Familie sind eine wichtige Stütze und tragen eine besondere Verantwortung bei der Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen. Ihr oft aufopferungsvoller Einsatz verdient Anerkennung und Wertschätzung. Deshalb wollen wir als CSU gemeinsam mit unserer Schwesterpartei CDU die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige verbessern und für eine zuverlässige Entlastung sorgen.
Gemeinsam werden wir die Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige weiter ausbauen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördern und die Bereitschaft von Unternehmen weiter stärken, sich an Programmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu beteiligen. Darüber hinaus sollen sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für pflegende Angehörige bessere Möglichkeiten für gut organisierte, leistungsfähige, berechenbare, zuverlässige und bedarfsgerechte Angebotsstrukturen geschaffen werden.
Wir sind der festen Überzeugung, dass es nicht zu den Aufgaben eines Staates gehört, den einen geeigneten Ort für Pflege zu definieren. Vielmehr liegt die Entscheidung über den Wohn- und Pflegeort bei der pflegebedürftigen Person selbst. Der Pflegebedürftige soll eigenständig und selbstbestimmt oder gemeinsam mit Familienangehörigen entscheiden, wie und wo er wohnt. Wir wollen dieses Selbstbestimmungsrecht stärken und die Unterstützungsleistungen durch die Pflegeversicherung dorthin leiten, wo der Pflegebedürftige lebt.
Daher muss auch die familiäre Pflege eine noch gezieltere und flexiblere Unterstützung erfahren. Hier setzen wir uns dafür ein, die bisherigen Leistungen für Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Betreuungsleistungen zu einem Budget zusammenzufassen werden. Auch werden wir die Länder und Kommunen darin unterstützen, quartiersbezogene und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte umzusetzen.
Was die Kurzzeitpflege betrifft, so hat das kürzlich in Kraft getretene Pflegepaket im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) die Voraussetzung dafür geschaffen, dass in der Kurzzeitpflege mehr Plätze als bisher zur Verfügung stehen werden.
Zum einen wurde die Finanzierung von bis zu 13.000 zusätzlichen Pflegefachkraftstellen für vollstationäre zugelassene Pflegeeinrichtungen der Alten- und Langzeitpflege einschließlich der Kurzzeitpflege beschlossen. Und darüber hinaus wurde die Kurzzeitpflege durch eine verbindliche Vorgabe an die Selbstverwaltung gestärkt, künftig die Besonderheiten dieser Versorgungsform in Vergütungsvereinbarungen besser zu berücksichtigen. Das ermöglicht eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung und setzt Anreize für die Träger, mehr Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Um zu verhindern, dass dies zu höheren finanziellen Belastungen der Betroffenen führt, wurde gleichzeitig der entsprechende Leistungsbetrag der Pflegeversicherung um 10 Prozent deutlich angehoben.
In der stationären Akutversorgung ist zudem ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege für den Fall eingeführt wurden, dass eine an die Krankenhausversorgung anschließende Versorgung und Pflege in der eigenen Häuslichkeit oder z. B. in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie bitte gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling, MdB