Frage von Martin B. •

Halten Sie Unternehmensspenden an Parteien für sinnvoll? Wenn ja, wie können Sie unbeeinflusste Entscheidungen sicherstellen? Oder würden Sie für ein Verbot stimmen, um unabhängig entscheiden zu könne

Halten Sie Unternehmensspenden an Parteien für sinnvoll? Wenn ja, wie können Sie von der Wirtschaft unbeeinflusste Entscheidungen sicherstellen? Oder würden Sie für ein Verbot stimmen, um unabhängig und frei im Sinne der Demokratie entscheiden zu können?

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Bereich der Parteienfinanzierung gilt der Vorrang der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung, was sich aus dem Grundsatz der Staatsfreiheit ableitet. Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Unterstützung der Bürger angewiesen bleiben.

Die Eigenfinanzierung der Parteien basiert primär auf Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Hinzu kommen Geldleistungen von Mandatsträgern sowie Erträge aus wirtschaftlicher Betätigung und Vermögensverwaltung. Dabei müssen zwei Ziele miteinander in Einklang gebracht werden. Einerseits soll ein Anreiz für Bürger geschaffen werden, die Parteien zu unterstützen. Dies wird durch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien erreicht. Andererseits muss eine zu große wirtschaftliche Abhängigkeit der Parteien von einzelnen Geldgebern vermieden werden.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass Parteien nach der geltenden Rechtslage (§ 25 Abs. 2 Nr. 7 PartG) keine Spenden annehmen dürfen, die als Gegenleistung oder in Erwartung eines Vorteils gewährt werden. Zudem bestehen umfangreiche Veröffentlichungspflichten für Zuwendungen an Parteien, die 10.000 Euro (namentliche Aufnahme in den Rechenschaftsbericht) bzw. 50.000 Euro überschreiten (Meldung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages) (§ 25 Abs. 3 PartG). Verstöße gegen diese Vorgaben sind mit scharfen Sanktionen belegt, die in den §§ 31a-31d PArtG geregelt sind. Diese beinhalten Rückforderungsansprüche, Strafzahlungen sowie strafrechtliche Sanktionen.

Die Rechenschaftspflicht zielt darauf ab, den Prozess der politischen Willensbildung nachvollziehbar zu gestalten und den Wählern aufzuzeigen, welche Gruppen, Verbände oder Privatpersonen möglicherweise durch Geldzuwendungen auf die Parteien Einfluss nehmen. So wird der Wähler vollständig über die Herkunft relevanter Spenden informiert und kann entsprechende Schlüsse ziehen.

Es existieren also bereits klare Regelungen und Offenlegungspflichten, die sicherzustellen, dass Parteienspenden transparent sind und nicht zu unangemessener Einflussnahme führen.

Mit der Reform des Parteiengesetzes im März 2024 wurden diese Anforderungen weiter verschärft, unter anderem durch eine signifikante Herabsetzung der Offenlegungspflicht.

Ein Verbot für Parteispenden und Parteiensponsoring von juristischen Personen ist daher nicht erforderlich, um die Unabhängigkeit der Politik zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling

 

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