Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Georg L. •

Frage an Michael Kießling von Georg L. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Kießling,

Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 klar geregelt, dass die Zweitstimme für eine gleiche Wahl ausschlaggebend ist und in der Folge Überhangmandate zu einem Mindestmaß ausgeglichen werden müssen. CSU und CDU in Bayern und Baden Württemberg führen die Liste der Überhangmandate und tragen dementsprechend stark zu der Vergrößerung des Bundestages bei.

Als Wähler aus dem Landkreis Landsberg habe ich folgende Fragen:

Würden sie zu ihrem eigenen persönlichen Nachteil abstimmen, wenn dies im Sinne einer kostenmäßig sinnvollen Begrenzung der Bundestagsmandate führen würde?

Den wenigsten Personen in meinem Umfeld ist die genaue Zusammensetzung ihres Wahlkreises bekannt. Seit 2017 gibt es den neu zusammengesetzten Bundestagswahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech. Da sie im Sinne eines bürgernahem Parlamentes auf die 299 Wahlkreise bestehen eine weitere Frage: worin sehen Sie den Unterschied die Wahlkreise auf eine geringere Anzahl als 299 zu reduzieren zu der Wahlkreisänderung 2017?

Was halten Sie von der Idee für die Erststimme der Bundestagswahl eine notwendige absolute Mehrheit einzuführen und diese ggf. in einer Stichwahl der beiden Erstplatzierten zu bestimmen? So wären weiterhin die Regionen mit einem eigenen Wahlkreismandat im Sinne der absoluten Wählermehrheit vertreten.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Landgraf

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Landgraf,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Wie Sie bereits festgehalten haben, bin ich der festen Überzeugung, dass Wahlkreise ein wichtiger Eckpfeiler unserer repräsentativen Demokratie sind: Die direkte Verbindung zwischen den Vertretern der Wahlkreise und den Wählerinnen und Wählern. Das Direktmandat stellt das Sinnbild des freien und unabhängigen Abgeordneten dar, so wie es im Grundgesetz verbrieft ist. Der direkt gewählte Abgeordnete steht dabei in einem besonderen Verhältnis zu den Bürgern seines Wahlkreises. Sie entscheiden in der Wahl direkt über seine Person und er muss sich alle vier Jahre im direkten Wettbewerb dem Votum der Wähler stellen. Dies macht das Direktmandat gleichzeitig etwas unabhängiger gegenüber der Partei. Zugleich hat das Direktmandat eine Scharnierfunktion zwischen dem Wahlkreis und Berlin. Es fungiert als Sprachrohr in beide Richtungen. Die Bürger haben einen direkten Ansprechpartner und der Abgeordnete kann das Handeln in Berlin zurückspiegeln und erklären: Ich möchte diese besondere Verbindung und Verantwortung nicht abgeben. Schon jetzt besteht der Bundestag aus 60% Listenmandatsträgern und nur noch aus 40% direktgewählten Abgeordneten.

Nach intensiven internen Diskussionen konnten wir uns auf ein ausgewogenes, gestuftes Kompromissmodell einigen, das an drei Stellschrauben ansetzt:
1. die Anzahl der Wahlkreise wird von derzeit 299 auf 280 reduziert, 2. Überhangmandate werden künftig teilweise mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet und 3. bis zu drei Überhangmandate werden ausgleichslos bleiben.

Diese Maßnahmen zusammen führen dazu, dass ein weiteres Anwachsen der Größe des Deutschen Bundestages verhindert werden kann. Danach wären mit dem Wahlergebnis von 2017 sechzig Abgeordnete weniger, also statt 709 nur 649 Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten.

Damit gewährleisten wir ein reformiertes Wahlrecht mit einer Begrenzung der Anzahl an Abgeordneten ohne das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl zu gefährden.
So viel in aller Kürze. Gerne können Sie sich für Rückfragen unter michael.kießling@bundestag.de an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling, MdB

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