Frage an Michael Kießling von Tatjana H. bezüglich Bundestag
Werden Sie dem Infektionsschutzgesetz 28b zustimmen?
Sehr geehrte Frau Hemmer,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.
Wie Sie womöglich meinem Abstimmungsverhalten auf der Seite des Deutschen Bundestages bereits entnehmen konnten, war ich für eine rasche Verabschiedung der geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz, denn zu diesem Zeitpunkt befanden wir uns in der bisher kritischsten Phase der Pandemie. Das Coronavirus hat sich verändert und ist heute ansteckender als zu Beginn der Pandemie und führt zu schwereren Krankheitsverläufen. Ein Blick auf die Intensivstationen in unseren Krankenhäusern und die rasant ansteigenden Infektionszahlen bestätigten dies. Insofern war es essentiell, dass die geplanten Änderungen auf den Weg gebracht werden.
Denn die von Bund und Ländern schon Anfang März beschlossene Notbremse wurde von den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich interpretiert. Daher haben wir mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz bundeseinheitliche Regelungen und einen verbindlichen Rahmen für Lockdown- oder Lockerungsmaßnahmen geschaffen, die diese unterschiedliche Praxis beendeten.
Zudem haben wir damit sichergestellt, dass das wichtigste Entscheidungsorgan über die zentralen Anti-Corona-Maßnahmen der Deutsche Bundestag ist und eben nicht allein die Ministerpräsidentenkonferenz oder die Exekutive.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling