Frage an Michael Kießling von Frank S. bezüglich Gesundheit
Die erneute Zustimmung zum Infektionsschutzgesetz bedeutet nicht nur das Ende des Förderalismus - was den Kern bayrischer Politik von je her prägt. Es ist eine Politik in Richtung Autokratie und inhaltlich höchst fragwürdig. SIE vertreten angeblich auch MICH. Meine Frage: Würden Sie persönlich dafür haften, wenn Sie dem zustimmen?
Sehr geehrter Herr Sieber Bethke,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.
Zunächst möchte ich festhalten, dass die von Bund und Ländern schon Anfang März beschlossene Notbremse von den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich interpretiert wurde. Daher haben wir mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz bundeseinheitliche Regelungen und einen verbindlichen Rahmen für Lockdown- oder Lockerungsmaßnahmen geschaffen, die diese unterschiedliche Praxis beendeten.
In den gefassten Änderungen, die wir am Infektionsschutzgesetz vorgenommen haben, sehe ich keine Gefährdung des Föderalismus. Unter einer Inzidenz von 100 können Länder sehr individuelle Maßnahmen treffen. Unser Gesetz regelt lediglich die Notbremse an 100, 150 bzw. 165. Damit realisieren wir das, was die Ministerpräsidenten mit unserer Kanzlerin schon vor Wochen besprochen haben: bundesweite einheitliche Regelung ab einer Inzidenz von 100.
Dabei ist wichtig, dass wir die Maßnahmen bis zum 30. Juni begrenzt haben. Das heißt, die Länder verlieren hier Kompetenzen nur für den Bereich des Infektionsschutzes und zeitlich eng begrenzt. Danach, sobald der Bundestag den Notstand per Gesetz aufhebt, was er jederzeit tun kann, erhalten die Länder auch ihre Kompetenzen in diesem Bereich wieder zurück. Diesem Vorgehen hat übrigens auch der Bundesrat selbst zugestimmt. Das heißt auch die Länder selbst sehen den Föderalismus in ihrer Mehrheit durch dieses Gesetz nicht als gefährdet an.
Die Zahl der COVID-19-Fälle und die damit verbundenen Todesfälle in Deutschland und in Europa gehen nun erfreulicherweise kontinuierlich zurück und die Zahlen der Impfungen steigen. Kindergärten und Schulen öffnen nach Monaten der Einschränkungen wieder für den Präsenzunterricht. Geschäfte und Gaststätten können wieder Kunden empfangen. Mit den sinkenden Infektionszahlen kehrt Schritt für Schritt ein Stück Lebensqualität zurück. Aus diesem Grund wird es eine Verlängerung der Bundesnotbremse nicht geben. Diese läuft wie vorgesehen mit dem 30. Juni 2021 aus.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute und viel Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling