Frage an Michael Kießling von Caroline L. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Kießling,
als Abgeordneter aus meinem Wahlkreis möchte ich Sie fragen, was Sie konkret unternehmen und wie Sie im Bundestag stimmen, um die EEG-Novelle dahin gehend zu ändern, dass unsere PV-Anlagen auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. C. Lesser
Sehr geehrte Frau Lesser,
vielen Dank für Ihre Zuschrift über Abgeordnetenwatch, in der Sie Bezug nehmen auf die anstehende EEG-Novelle.
Als Mitglied des Umweltausschusses ist es mir ein besonderes Anliegen, dass wir unsere ambitionierten Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien erreichen, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen. Es gilt dabei Lösungen zu finden, die gleichzeitig den Zielen Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit möglichst ausgewogen Rechnung tragen.
Was das Thema der Anschlussförderung betrifft, kann ich Ihnen mitteilen, dass bereits nach geltender Rechtslage Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option haben, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.
Für weitere Fragen schreiben Sie mir gerne eine E-Mail an: michael.kiessling@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling, MdB