Frage an Michael Kießling von Manuel S. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Michael Kießling,
Ist der BND nach des Informationsfreiheitsgesetzes verpflichtet Auskunft zu geben? Nach meiner Meinung sollte der Geheimdienst transparenter werden. Ist es so, dass der Geheimdienst des BND muss nicht nur Informationen mit Umweltbezug grundsätzlich herausgeben. Er muss auch Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung unterstützen?
Der BND gibt nämlich im Gegensatz zu anderen Behörden keine Verzeichnisse über bei ihm vorliegende Umweltinformationen heraus. Anträge sind dementsprechend schwierig: Wer nicht weiß, was der Geheimdienst hat, kann schwer spezifische Informationen anfragen. Im Bereich der Umweltinformationen gibt es anders als im Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes keine Ausnahme für den BND?
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
§ 1 Absatz 1 Satz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) regelt den grundsätzlichen Anspruch eines jeden gegenüber den Behörden des Bundes, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten. Der Bundesnachrichtendienst kann jedoch nur in begrenztem Maße Informationen an die Öffentlichkeit geben, da ansonsten dessen Arbeitsweise für Gegner der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar wird. Dies ließe nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit erwarten.
Weitere Hinweise mit Bezug zum Bundesnachrichtendienst und zu Umweltinformationen ergeben sich aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 2019 unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 A 2.17.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling, MdB