Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Harald S. •

Frage an Michael Kießling von Harald S. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Kiesling,
ich kann die überzogenen Maßnahmen betreffend des Coronavirus nicht nachvollziehen. Bei der Grippewelle 2017/2018 konnten ganz andere Zahlen für Besorgnis sorgen. Hier wurde nichts unternommen. Jetzt werden wir in unseren Menschenrechten eingeschränkt. Am 15.5.2020 soll der Gesetzesentwurf betreffend eines Immunitätsausweises und eventuell daraus resultierend eine Zwangsimpfung als Gesetz beschlossen werden. Dem kann ich nicht zustimmen. Normalerweise sollten sie als Politiker das Volk vertreten, d.h. auch insbesondere die Meinung und die Interessen des Volkes. Im Moment stellt es sich für mich so dar, dass internationale Interessen, zum Beispiel der WHO und der Pharmaindustrie mit den Maßnahmen, die sie als Politiker mitbestimmen, begünstigen. Ganz davon abzusehen, welche Folgen für unsere Wirtschaft der aktuelle Lockdown, der meines Erachtens in keinster Form gerechtfertigt ist, Mit sich bringen wird. Auch bin ich der Meinung dass die Einschränkungen im Bereich Versammlungsfreiheit und und die Beschränkungen uns frei zu bewegen in keinster Weise gerechtfertigt sind. Vielmehr sogar sehe ich hier einen Verstoß gegen unsere Menschenrechte. Sollten Sie diese Dinge weiterhin zulassen werde ich sicher nicht gewillt sein wieder Kollegen aus ihrer Partei noch sie zukünftig zu wählen.
Dies möchte ich Ihnen einfach offen zukommen lassen. Ich bin rechtschaffener Bürger der die letzten 40 Jahre hart für seine Freiheit gearbeitet hat.
Was gedenken Sie in diesen Angelegenheiten zu unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
H. S.

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Seidlitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Mai 2020, in der Sie den Gesetzentwurf für das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ansprechen, da Sie die Einführung einer Impfpflicht befürchten. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der von Ihnen genannte Gesetzentwurf enthielt zu keinem Zeitpunkt die Einführung einer Impfpflicht. Vielmehr sollten lediglich die bereits heute bestehenden Möglichkeiten einer Impfdokumentation erweitert werden. Da es derzeit noch offene Fragen bezüglich einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität gibt, wurde noch vor dem Beschluss der Fraktionsgremien die Streichung der entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf vorgenommen. Die von Ihnen angesprochenen Regelungen werden also nicht Teil des Gesetzes sein.

Ausdrücklich weise ich nochmals darauf hin, dass es bei den geplanten Änderungen nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen wäre, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. Ihre Befürchtungen waren daher unbegründet. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ein Impfstoff gegen den Corona-Virus derzeit nicht zur Verfügung steht und die Entwicklung eines solchen noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird.

Der Gesetzentwurf für das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält hingegen eine ganze Reihe wichtiger Maßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie, wie beispielsweise die Einführung eine besondere Prämie für Pflegekräfte, die in diesen schweren Zeiten eine besonders wertvolle Arbeit leisten, oder auch die Verbesserung von Meldepflichten der Gesundheitsbehörden untereinander, damit die Corona-Pandemie noch wirkungsvoller bekämpft werden kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling

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