Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Stefan F. •

Frage an Michael Kießling von Stefan F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kießling,

als Bundestagsabgeordneter meines Wahlkreises schreibe ich Sie an, weil mir das am 17.07.2019 vom Bundeskabinett verabschiedete Masernschutzgesetz Sorge bereitet, und zwar in mehrfacher Hinsicht:

1. Das Gesetz schränkt mehrere Grundrechte massiv ein und unterminiert somit unser Grundgesetz: körperliche Unversehrtheit und Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder.

2. Das Infektionsschutzgesetz bietet im Falle von Masernausbrüchen bereits jetzt die Möglichkeit von Ausschlüssen bestimmter Personengruppen aus öffentlichen Einrichtungen.

3. Eine Impfpflicht ist bereits jetzt im Rahmen einer Notfallintervention im Falle einer Epidemie möglich. Sieht man sich die offiziellen Masernerkrankungsfälle an, die dem Robert-Koch-Institut gemeldet wurden, so stellt man fest, dass wir es tatsächlich nicht mit einer Zunahme von Masernerkrankungen zu tun haben. Seit Erfassungsbeginn gibt es immer wiederkehrende natürliche Schwankungen. Die Notwendigkeit für die Ableitung einer Impfpflicht ist nicht gegeben. Eine Impfpflicht ist absolut unverhältnismäßig.

4. Bereits 97,1% der Kinder sind in Deutschland bei ihrer Einschulung geimpft - das sind weitaus mehr Kinder als in anderen europäischen Ländern, die bereits eine Impfpflicht haben. Die wieder steigenden Masernfälle in Ländern wie Italien und Frankreich mit Impfpflicht (Mai 2019) um ein Vielfaches gegenüber Deutschland, das weitaus mehr Einwohner hat, sollte alarmierend sein und bedarf genauer Untersuchungen.

5. Der Deutsche Ethikrat und zahlreiche Experten, u.a. die Vorsitzenden von Ständiger Impfkommission (STIKO) und RKI, uvm. sprechen sich gegen eine Impfpflicht aus und befürchten sogar, dass diese kontraproduktiv sein könnte.

6. Das Gesetz würde implizit eine Impfpflicht gegen Mumps und Röteln beinhalten, da in Deutschland kein monovalenter Masern-Impfstoff zugelassen ist.

Werden Sie und andere CSU-Abgeordnete sich im Bundestag für die Erhaltung unserer Grundrechte einsetzen?
Schöne Grüß

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Auch wir halten es für besonders wichtig, eine offene und differenzierte gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema zu führen. Wir verstehen Ihre Bedenken im Hinblick auf eine Impflicht sehr gut, denn sie könnte – wie Sie auch ausführen – einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen.

Gleichwohl sprechen sich die Gesundheitsexperten der Landesgruppe dafür aus, dass Eltern ihre Kinder impfen lassen. Relevant sind hier eine verbesserte Beratung und Aufklärung. Denn fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. So haben wir 2017 mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu nehmen und über Impfungen aufzuklären. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Dabei steht bei uns nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern.

Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügt. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es zu stoppen.

Uns ist daran gelegen, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen. Gerade die Masernepedemien der vergangenen Jahre in den Schulen und Kitas haben gezeigt, dass ein verbesserter Impfschutz hilft, dieses Ziel zu erreichen. Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung – deswegen halte ich es für richtig, dass wir nun einen Schritt weitergehen und derzeit prüfen, wie wir möglichst viele Kinder schützen können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling

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