Hallo Herr Kellner, sie haben sich in Ihrem Transparenzversprechen gegen ein "effektives Lobbyregister" ausgesprochen. Warum? Geht Ihnen das nicht weit genug?
in Ihrem Transparenzversprechen steht, dass sie dagegen sind, sich dafür einzusetzen, dass Lobbyist:innen ihre Kontakte mit Bundesregierung und Mitgliedern des Bundestags im Lobbyregister dokumentieren müssen. Gleichzeitig geht aus Ihren eigenen Worten im Transparenzversprechen hervor, dass Sie sich so etwas doch wünschen. Bitte erklären Sie, wie die beiden Aussagen zusammenpassen.
Lieber Herr Lang,
Ab 2022 tritt das neue Lobbyregister in Kraft. Lobbyist*innen müssen sich dann registrieren, wenn sie zum Zweck der Interessenvertretung Kontakt mit Mitgliedern des Bundestags oder mit der Bundesregierung aufnehmen. Jedoch erfährt die Öffentlichkeit nicht, mit wem einzelne Lobbyist*innen im Gespräch sind und auch nicht um welche Anliegen es geht. Um die Einflussnahme auf konkrete Entscheidungsprozesse und Gesetzesvorhaben für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen, sollten Lobbyist*innen im Lobbyregister ihre Treffen mit Bundestags- und Regierungsvertreter*innen dokumentieren, inkl. Angaben zu Datum, Anliegen und Namen von Gesprächspartner*innen. Eine vergleichbare Regelung gilt beispielsweise bereits in der Europäischen Union, wo EU-Kommissare und Teile des EU-Parlaments ihre Lobbytreffen online veröffentlichen müssen.
Herzliche Grüße
Michael Kellner