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Michael Kellner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manuela B. •

Warum wird auch im neuen Tierschutzgesetz nicht endlich das Anbinden, Einsperren, Beschneiden/Kastrieren ohne Betäubung und der quälerische Transport durch die ganze EU verboten?

Sehr geehrter Her Kellner,

Seit Jahrzehnten wird darüber diskutiert, schockierende Bilder gibt es dann und wann auch dazu diese und viele andere Tierquälereien abzuschaffen. Schon in der Themenwahl dieses Portals vermisse ich den Punkt "Tierschutz". Was ist daran so schwer durchsetzbar?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir freuen uns, dass ein Entwurf zur Reform des Tierschutzgesetzes vorliegt, da uns die Weiterentwicklung des Tierschutzgesetzes am Herzen liegt. Ostdeutsche Bürgerrechtler*innen haben die Idee, den Tierschutz als Staatsziel zu ernennen, bereits bei der Verfassungsdiskussion rund um die deutsche Wiedervereinigung 1989/90 intensiv diskutiert. 2002 war es dann so weit und der Tierschutz wurde ins Grundgesetz aufgenommen. 

Dieser ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung. Deshalb haben es manche Bündnisgrüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft. Wichtig ist aber auch: Dies ist ein Entwurf und noch kein fertiges Gesetz. Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess haben die Bundestagsfraktionen die Möglichkeit, Änderungen am Gesetz einzubringen. Es kann sich also in alle Richtungen noch einiges bewegen.

So ist es uns auch ein Anliegen die Anbindehaltung gänzlich abzuschaffen. Bereits jetzt steht im Gesetz, dass die ganzjährige Anbindehaltung für einen Großteil / eine Mehrheit von fast 70% der 1 Mio. in Anbindung gehaltenen Rinder in Deutschland nach einer 10-jährigen Übergangsfrist verboten werden soll. Für uns als Bündnisgrüne Bundestagsfraktion schließt das sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung mit ein. 

Bezüglich des Tiertransportes haben wir als Bündnisgrüne Bundestagsfraktion ein Fachgespräch abgehalten. Daraus hat sich ergeben, dass „[e]in umfassendes Verbot von Tiertransporten in Drittländer ethisch geboten und juristisch möglich [ist].“ Mehr dazu finden Sie hier: https://zoe-mayer.de/news/pressemitteilung-verfassungsauftrag-tierschutz-kabinett-beschliesst-endlich-tierschutzgesetz/

Im kommenden parlamentarischen Verfahren kann sich also noch etwas bewegen. Ich bedanke mich auch für Ihr Engagement und werde diese Punkte im Blick behalten.

Viele Grüße

Michael Kellner

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