
(...) Dass Ihnen diese Argumentation letztlich wenig hilft, kann ich nachvollziehen. Mich beschäftigt diese Problematik aber auch schon länger und ich habe im Sommer in einem Artikel in der Bildzeitung dafür plädiert, diese Problematik noch einmal anzugehen. Ich habe nämlich kein Verständnis dafür, dass man immer wieder über neue Rentenleistungen nachdenkt (Grundsicherung, Lebensleistungsrente und weiteren Ausbau der Mütterrente), die Regelung zur Beitragspflicht von Betriebsrenten für die Krankenversicherung unverändert fortgelten läßt. (...)