Frage an Michael Hennrich von Hans-Peter S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hennrich,
ich habe in meiner Vergangenheit erleben müssen, dass man mir mit medizinischen Fehlleistungen einen erheblichen gesundheitlichen Schaden zugefügt hat.
Man hat dann versucht, mir mit allen möglichen Winkelzügen den Zugang zu den medizinischen Unterlagen und zu einem möglichen Schadensersatz zu verwehren. Heute ist das zum Glück erheblich einfacher! Z.B. wurde behauptet, dass ich psychologischen Schaden daran nehmen könnte, wenn man mir die Unterlagen zugänglich macht. Im Endeffekt ist es für die Ärzte und Versicherungen gut ausgegangen, da sie mich wirtschaftlich und bezüglich meiner Kraft, an die absolute Grenze bringen konnten!
Viele Jahre später habe ich durch einen glücklichen Umstand die Unterlagen bekommen können. Das, was ich vorher immer schon vermutet habe, was man geleugnet hatte, hatte sich damit bestätigt! Meine Ansprüche waren dann aber schön verjährt!
Daher meine Frage: Glauben Sie, dass es möglich ist, per Gesetz die Verjährung von Schadensersatzansprüchen und Strafverfolgung auf unbestimmte Zeit zu hemmen, wenn die Aufklärung der Schadensersatzansprüche durch aktive Vertuschungsaktionen behindert bzw. vereitelt wird? Die mögliche Beweisumkehr (wie es sie jetzt gibt) ist schon ein guter Ansatz, jedoch nicht ausreichend!
Opferschutz ist in Deutschland immer noch ein ungeliebtes Stiefkind der Politik.
Beschämend für einen reichen Staat, wie unser Land! Es muss nicht, wie in Amerika sein - aber etwas mehr wäre schon gut mit Blick auf Artikel 1GG - Die Menschenwürde.
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Hans-Peter Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Sie sicherlich selbst schon erfahren haben, handelt es sich bei allen Haftungsfragen mit Rücksicht auf die Patienteninteressen und das Medizinrecht insgesamt um äußerst komplexe Ansprüche mit vielfältigen Verjährungsregelungen.
Derzeit sehe ich grundsätzlich keinen Regelungs- oder Änderungsbedarf. Ohne selbst rechtlich zu berate, mache ich mir gerne ein Bild von Ihrem Einzelfall. Dazu schlage ich vor, dass Sie zur Gewährleistung der Vertraulichkeit direkt Kontakt mit meinem Büro (michael.hennrich@bundestag.de) aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich MdB