Frage an Michael Hennrich von Manfred W. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Hennrich,
Mit dem Ende Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Digitalisierung werden „Intelligente Stromzähler“ in Deutschland zwangseingeführt. Einer der politischen Kompromisse des Gesetzentwurfes war, dass die Kosten für den Einbau der neuen Stromzähler vorrangig diejenigen tragen, die davon in erster Linie profitieren: die Netzbetreiber und die Energieerzeuger.
Doch dieser Kompromiss wurde nun gar nicht beschlossen. Keine 24 Stunden vor der Bundestagssitzung haben CDU/CSU und SPD in einer Nacht-und-Nebel-Aktion das Gesetz geändert und die Kosten für Eigentümer und Vermieter massiv erhöht. Denn anstatt eines Kostenanteils für den Stromzähler muss der Eigentümer nunmehr zusätzlich die Kosten für den Einbau und die Installationsvorrichtungen der neuen Zähler tragen. In Mehrfamilienhäusern kommen so schnell mehrere Hundert Euro zusammen, für die Betreiber von Fotovoltaikanlagen noch deutlich mehr.
Damit überträgt der Gesetzgeber auf einen Schlag einen Großteil der Kosten dieses Elements der Energiewende auf den Verbraucher. Das Wohnen wird vom Staat wieder einmal verteuert! Die Industrie, die von den neuen Stromzählern vorrangig profitiert, ist hingegen finanziell entlastet und kann Gewinne einfahren.
Das ist keine Energiewendepolitik, die den Bürger mitnimmt, sondern industriefreundliche Politik auf Kosten der Bürger. Intelligente Stromzähler werden garniert mit wenig intelligenten Tricksereien.
Warum konnten sie das nicht verhindern, das die Eigentümer diese Kosten übernehmen sollen?
Mit freundlichem Gruss
M. Wolf
Sehr geehrter Herr Wolf,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen angesprochenen „intelligenten Stromzähler“ wurden im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bzw. im Messstellenbetriebsgesetz besonders geregelt (BR-Drs. 349/16). Hierin schreibt der Gesetzgeber fest, dass private Haushalte welche einen Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh pro Jahr haben, die Kosten für den Stromzähler sowie die Installation, wie Sie richtig angemerkt haben, selbst übernehmen müssen. Alle anderen privaten Haushalte folgen dieser Regelung ab dem Jahr 2020. Grundsätzlich werden Gesetze zunächst in Fachausschüssen und später in Beratungen im Plenum besprochen. Es ist daher nicht unüblich, dass selbige teilweise mehrmals geändert werden. Insofern ist die von Ihnen beschriebene Änderung selbstverständlich kurzfristig, aber kein Einzelfall. Grundsätzlich ist der Gesetzgeber bemüht, die Kosten für die Energiewende auf alle Beteiligten gleichmäßig zu verteilen. Danach sollen sowohl die Netzbetreiber als auch die Verbraucher für einen Teil der Kosten aufkommen. Eine Verteilernetzstudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat ergeben, dass sich der Einbau gerade bei netzrelevanten Erzeugungsanlagen (diese sind von den neuen Regelungen betroffen) dämpfend auf den Anstieg der Netzausbaukosten auswirkt. Gerade deshalb soll eine einheitliche Kommunikations- und Steuerungstechnik verbaut werden, da diese auch das Wechselspiel zwischen Einspeisemanagement und marktorientierter Fernsteuerung verbessern. Zusammenfassend bedeutet das, dass die Gewährleistung einer sicheren und sinnvollen Vernetzung eine Grundanforderung für den sicheren Gesamtsystembetrieb ist. Kosten für die Ausrüstung mit standardisierter, intelligenter Mess- und Kommunikationsinfrastruktur werden zukünftig für jede netzrelevante Verbrauchs- oder Erzeugeranlage anfallen. Mit Bezug auf die Studie war es deshalb wichtig, eine gewisse Homogenität der Mess- und Kommunikationstechnik in allen Haushalten zu gewährleisten. Dieser Anforderung trägt der Gesetzgeber insofern Rechnung, als dass er dem Netzbetreiber die Auswahl der entsprechenden Technik überlässt. Das vom Bundesministerium errechnete Einsparpotenzial besteht jedoch nicht nur für den Energiekonzern, welcher weniger Strom produzieren muss, sondern auch im geringeren Verbrauch von Strom überhaupt. Dieses Einsparpotential kommt dem Endverbraucher zugute und sollte sich, gemäß Bundesministerium, über die kommenden Jahre hinweg auch finanziell lohnen. Verständlich ist hierbei Ihr Unmut über die quasi-Verpflichtung, erstens zur Abnahme bestimmter Technik als auch zur alleinigen Bezahlung. Die errechnete, mögliche Einsparung kommt aber ebenfalls dem Privathaushalt zugute, worin der Gesetzgeber die Vorteile auf beiden Seiten der Beteiligten der Energiewende verteilt sieht: die Netzbetreiber profitieren von einer einheitlichen Mess- und Kommunikationstechnik, während der Endverbraucher Strom einsparen kann und dadurch finanzielle Vorteile erhält. Da der Einbau die erwarteten Netzumbaukosten senken soll, dient die Maßnahme grundsätzlich auch zur mittelfristigen Kostenreduktion bei der finanziellen Beteiligung von Endverbrauchern am Netzumbau. Letztlich hielt ich daher die vorgenommenen Änderungen im Gesetz für zumutbar, wobei ich betonen muss, dass mir eine Überprüfung der Verteilernetzstudie nach gegebener Zeit ein Anliegen ist, um die möglichen und die tatsächlichen Einsparungen zu überprüfen und den Endverbraucher im Verhältnis und im Interesse zum Netzbetreiber nicht zu benachteiligen, ich bin somit ganz bei Ihnen Herr Wolf, denn die Energiewende soll den Bürger informieren, im Verhältnis bestmöglich stellen und dadurch mitnehmen um das gemeinsam definierte Ziel der Energiewende zu meistern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich, MdB