Frage an Michael Heinisch von Antje S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Heinisch,
an den Volkshochschulen in Berlin arbeiten 600 Dozent/innen arbeitnehmerähnlich, d.h. wir arbeiten hauptberuflich in der Weiterbildung, z.B. in Integrationskursen oder Computerkursen, werden aber über Stunden-Honorare bezahlt. Wir arbeiten in permanent unsicheren Arbeitsverhältnissen und ohne grundlegende soziale Absicherungen wie z.B. eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz u.ä.
Die Honorare sind dabei nicht annähernd hoch genug, um eine private Absicherung bezahlen zu können.
Aus diesem Grunde streben die Gewerkschaften verdi und GEW, in denen viel von uns Mitglieder sind, Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Dozent/innen an.
Würden Sie als Abgeordnete unsere Forderung nach einer Verbesserung unserer prekären Arbeitsverhätnisse unterstützen ?
Mit freundlichen Grüßen,
Antje Schulze
Sehr geehrte Frau Schulze,
ja, ich unterstütze Ihre Forderung nach dem Ausstieg aus prekären Arbeitsverhältnissen. Es gibt in Deutschland eben unterschiedliche Arten der Leistungserbringung für Andere, was ich durchaus richtig finde. Leistungen, die selbständig erbracht werden, und Leistungen, die eben als ArbeitnehmerInnen erbracht werden. Bei letzteren gehört es sehr sinnvoll zu unserem Rechtssystem, dass die jeweiligen Arbeitgeber bestimmte Verantwortung für die ArbeitnehmerInnen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernehmen. Eben zum Beispiel Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub.
Um Kosten zu sparen, vermeiden nicht selten auch öffentliche Auftraggeber die Feststellung, dass die Beschäftigten eben in der Praxis keineswegs selbständig, sondern als ArbeitnehmerInnen tätig sind. So kommt es zu solchen prekären Arbeitsverhältnissen. Ich trete ein für eine hohe Eindeutigkeit. Für alle Fälle, in denen die Leistungserbringung als ArbeitnehmerInnen erfolgt, sollten die Betroffenen das Angebot eines Arbeitsvertrages erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Heinisch