
(...) Mit Blick auf die Hausweise ist der Hinweis wichtig, dass für Termine mit Interessenvertretern eine Zutrittsberechtigung zum Bundestag überhaupt nicht notwendig ist. Für die Wahrnehmung von Terminen innerhalb der Räumlichkeiten des Deutschen Bundestags kann dieser durch jedermann nach Vorlage eines Ausweises betreten werden. (...)