Frage an Michael Grosse-Brömer von Marv H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Oberender zum Thema der Hausausweise sagen Sie, dass die Veröffentlichung der Personendaten zu den von Ihnen ausgestellten Hausausweisen aus Datenschutzgründen nicht möglich sei.
Diese Argumentation würde ich akzeptieren, sofern es sich bei den entsprechenden Personen um Privatpersonen handelt, die den Bundestag ausschließlich aus privaten Interessen besuchen. Ist dies bei jedem der von Ihnen ausgestellten Hausausweise der Fall? Das halte ich doch eher für unwahrscheinlich! Ich gehe davon aus, dass zumindest ein Teil diese Ausweise an Lobbyisten gegangen ist.
Die Oppositionsparteien gehen in meinen Augen sehr viel transparenter mit diesem Thema um. So kann ich beispielsweise erkennen, dass der WWF oder der Verein digitalcourage Hausausweise über die Grünen erhalten haben. Mit Hilfe diese Informationen erhalte ich ein klareres Bild davon, welche Organisationen im Bundestag Lobbyismus betreiben, und welche Partei ihnen dabei behilflich ist. Die Person selbst ist mir dabei sogar ziemlich egal.
Warum veröffentlichen Sie nicht wenigstens eine Liste der Organisationen, die über Ihre Fraktion einen Hausausweis erhalten haben? Ich möchte wissen, von wem sich meine Volksvertreter beraten lassen - im Guten genauso wie im Schlechten.
Mit freundlichen Grüßen,
Marc Hauptmann
Sehr geehrter Herr Hauptmann,
in Ihrer E-Mail nehmen Sie Bezug auf eine Antwort von mir an Herrn Oberender und teilen Ihre Überzeugung mit, dass Daten über Personen nicht mehr schützenswert seien, sobald diese beruflich Kontakt zum Deutschen Bundestag haben. Diese Überzeugung kann ich weder aus Sicht der Abgeordneten und der freien Mandatsausübung, noch aus Sicht der betroffenen Personen teilen.
Im Übrigen möchte ich abschließend noch einmal daran erinnern, dass für Termine mit Interessenvertretern deren personalisierte Zutrittsberechtigung überhaupt nicht notwendig wäre. Die von Ihnen gewünschte Schlussfolgerung zur Frage, wer mit wem Gespräch führt, können Sie aus den gewünschten Daten nicht ziehen. Die Ausstellung einer personalisierten Zutrittsberechtigung ist für Gespräche mit Abgeordneten schlicht nicht notwendig. Erst reicht nicht für das Herantraten an Abgeordnete im Wege schriftlicher Korrespondenz. Die Transparenz, die Ihnen dort von anderen Fraktionen suggeriert wird, ist eine Scheintransparenz.
Mit freundlichen Gruß
M. Grosse-Brömer