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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Ulrich O. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Ulrich O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

wie der Süddeutschen Zeitung zu entnehmen ist, haben Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU in den vergangenen Jahren einer großen Anzahl an Bundestagsausweisen zugestimmt.

"Stimmen die Zahlen der Bundestagsverwaltung, die SZ.de jetzt vorliegen, dann haben allein Michael Grosse-Brömer, PGF der Unions-Fraktion, und Christine Lambrecht, PGF der SPD-Fraktion, gemeinsam etwa 900 Lobbyvertretern zu Hausausweisen verholfen. Das sind über 300 mehr, als der Bundestag Abgeordnete hat. Insgesamt verfügen nach Auskunft der Bundestagsverwaltung aktuell 2334 Personen über einen Ausweis der Kategorie "Grün". Diese sind vor allem Interessensvertretern vorbehalten."

Weshalb erlauben Sie es in Ihrer Funktion als PGF, dass deutlich mehr Lobbyisten als Abgeordnete Zugang zum Bundestag haben?

Nach welchen Kriterien stimmen Sie der Vergabe der Ausweise zu (Größe, Einfluss, Bekanntheit der Organisation)?

Worin sehen Sie den konkreten Nutzen von dieser hohen Anzahl an Lobbyvertretern?

Ist der wissenschaftliche Dienst des Bundestages nicht in der Lage die Abgeordneten vollumfänglich zu informieren und beraten?

Wie kann ein einzelner Abgeordneter sinnvoll von einer derart großen Anzahl an Lobbyvertretern verlässliche (!) Informationen erhalten und diese selbst überprüfen?

Weshalb glauben Sie, dass die persönlichen Daten der Lobbyisten schützenswert sind - die der einfachen Bürger jedoch nicht (vgl. Ihre Haltung zu Vorratsdatenspeicherung).

Welchen Schaden könnten Sie bzw. Ihre Partei aus der Veröffentlichung der Lobbykontakte ziehen?

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Oberender

P.S.: Ich bin mir der grundlegenden Argumentation für und wider des Lobbyismus bewusst. Ich möchte Sie deshalb höflich bitten, meine Fragen konkret zu beantworten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oberender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mir ist vorangestellt der Hinweis wichtig, dass ich die Schlussfolgerung von Zutrittsberechtigungen zum Bundestag auf Kontakten mit Interessenvertretern nicht als besonders belastbar ansehe. Für Termine mit Interessenvertretern wäre deren Zutrittsberechtigung überhaupt nicht notwendig.

Der Zurückhaltung bei der Veröffentlichung der Daten von Personen, die den Bundestag besuchen, liegt ein Schutzgedanke zu Grunde. Der Zugang zu den Gebäuden des Bundestages ist Besuchern auf Wunsch eines Abgeordneten jederzeit zu gestatten. Dafür werden Besucher bspw. an den verschiedenen Eingängen angemeldet. Die Personalien werden dabei nicht gespeichert, so dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmens- oder Gewerkschaftsvertreter, Vertreter von Verbänden oder auch Bürgerinitiativen sicher sein können, dass sie ihr Anliegen vertraulich gegenüber einem Abgeordneten vorbringen können. Niemand soll vor dem Aufsuchen eines Abgeordneten zurückschrecken, weil der Name im Anschluss ggf. veröffentlicht wird. Die CDU/CSU-Fraktion hält dies für ein sehr hohes Gut und dies sowohl zum Schutz der einzelnen Besucher als auch zum Schutz der grundgesetzlich garantierten freien Mandatsausübung.

Zur Vereinfachung können Personen, die den Bundestag häufiger aufsuchen müssen, einen Ausweis zum selbständigen Zutritt in die Gebäude des Bundestages erhalten. Eine Möglichkeit hierfür ist die von Ihnen aufgeführte Ausstellung eines Ausweises nach Unterstützung eines Parlamentarischen Geschäftsführers der im Bundestag vertretenen Fraktionen. Insoweit ist dieses Verfahren sehr ähnlich dem eingangs erwähnten Einzelzutritt auf Wunsch eines Abgeordneten. Auch hierfür gilt daher aus unserer Sicht, dass die – in diesem Fall gespeicherten persönlichen Daten der Zutrittspersonen – vertraulich behandelt werden sollten.

Mit freundlichen Gruß
M. Grosse-Brömer

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