
(...) Generell aber gilt: Durch Mittel wie die „Feststellung der Beschlussfähigkeit“ Abstimmungen zu verzögern, ist kein geeignetes Instrument seine Ablehnung zum Ausdruck zu bringen. Der Deutsche Bundestag ist ein Arbeitsparlament, in dem der Großteil der parlamentarischen Arbeit, das heißt die Prozesse der Entscheidungsfindung und der Gesetzgebung, nicht im Plenum, sondern in den Fachausschüssen stattfindet. (...)