Frage an Michael Groß von Dirk S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Groß,
ich lese gerade, dass Sie bei der Abstimmung über das Meldegesetz im Parlament waren und gegen das Gesetz gestimmt haben.
Warum haben Sie sich während der Beratung / Debatte über das Gesetz nicht gemeldet und darauf hingewiesen, dass der Bundestag nicht Beschlussfähig ist, vielleicht hätte sich ja noch ein 2. Abgeordneter gemeldet und damit den entsprechenden Antrag (*) auf Beschlussunfähigkeit eingebracht und das Meldegesetz wäre an dem Tag nicht durch den Bundestag gegangen.
Offensichtlich wollte doch eine (Ausschuss) Minderheit das Gesetz, und jetzt, da die Sache öffentlich wird distanziert sich ja fast jeder. Heute wäre dies Gesetz wohl kaum vom Bundestag beschlossen worden.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
(*)
Aus der Geschäftsordnung des deutschen Bundestags
" Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit ... von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden"
2 Abgeordnete wären mehr als 5 Prozent der anwesenden Abgeordneten gewesen.
Sehr geehrter Herr Strothoff,
vielen Dank für Ihre Bemerkung zur Abstimmung im Deutschen Bundestag zum Meldegesetz.
Meine Haltung zum Meldegesetz generell können Sie der Antwort an Herrn Fleischmann entnehmen.
Bei der Abstimmung selber war ich selber nicht im Plenum. Ich hatte einen Termin bei der IG BCE, den ich auch auf meiner Homepage veröffentlicht habe.
Generell aber gilt: Durch Mittel wie die „Feststellung der Beschlussfähigkeit“ Abstimmungen zu verzögern, ist kein geeignetes Instrument seine Ablehnung zum Ausdruck zu bringen. Der Deutsche Bundestag ist ein Arbeitsparlament, in dem der Großteil der parlamentarischen Arbeit, das heißt die Prozesse der Entscheidungsfindung und der Gesetzgebung, nicht im Plenum, sondern in den Fachausschüssen stattfindet. Während einer Bundestagssitzung sind deshalb häufig nur diejenigen anwesend, die das jeweilige Thema in den Ausschüssen bearbeiten. Wenn man bei jedem Antrag, bei dem man dagegen ist, die Beschlussfähigkeit feststellen lassen würde, wäre das gesamte Parlament kaum arbeitsfähig.
Da die Regierungsfraktionen sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum die Mehrheit haben, bleibt uns als Opposition nur der Weg, das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat zu stoppen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Groß