Frage an Michael Groß von Eberhard S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
1. Welche Schritte unternehmen Sie, um das soziale Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum für alle als subjektives und gerichtlich durchsetzbares Recht zu verankern? Wäre es dafür nicht unverzichtbar das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt zu unterzeichnen?
2. Erscheint es angesichts der negativen Entwicklung im sozialen Wohnungsbau unter Kompetenz der Länder und 2019 auslaufender Kompensationszahlungen nicht sinnvoll, dem Bund zukünftig wieder Mitwirkungsrechte in diesem Bereich zu sichern?
3. Wäre eine amtliche bundesweite Statistik zur Wohnungslosigkeit nicht ein wichtiges Hilfsmittel zur Bekämpfung ebendieser und gleichzeitig ein wichtiges Zeichen, dass die Politik das Thema Wohnungslosigkeit ernst bzw. überhaupt wahrnimmt?
Sehr geehrter Herr Eberhard,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich sehr gerne beantworte.
Bezahlbares Wohnen ist für mich ein unabdingbarer Teil der Daseinsvorsorge, der allen Menschen zugänglich sein muss. Als SPD-Bundestagsabgeordneter arbeite ich dafür, dass der Staat die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, um vor Mietenwucher und Wohnungslosigkeit schützt. Modernisierungen müssen beispielswiese so reglementiert werden, dass sie eben nicht zu Verdrängungen führen und die Menschen in ihrem angestammten Wohn- und Lebensumfeld wohnen bleiben können. Die Aufnahme in das Zusatzprotokoll des UN-Sozialpakts unterstütze ich.
Wohnen muss wieder als gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen verstanden werden. Ich bin sehr dafür, dass der Bund eine eigene Kompetenz dafür erhält. Auch deshalb kämpfe für eine neue Gemeinschaftsaufgabe Wohnen. Dies war allerdings mit der Union nicht machbar. Wir haben gegen den starken Widerstand beim Koalitionspartner durchsetzen können, dass die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung auf 1,5 Milliarden Euro jährlich verdreifacht werden konnten. NRW war hier Spitzenreiter und hat die Bundesmittel noch einmal mit eigenen Landesmitteln verstärkt und im letzten Jahr über 11.000 Wohnungen mit sozialer Bindung finanziert. Diesen Weg müssen wir auch über 2019 hinaus weitergehen. Klar ist auch, dass wir wieder eine Zweckbindung für die vom Bund für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellten Mittel einführen müssen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Mittel auch tatsächlich für den Bau von sozialen Wohnungen verwendet werden.
Auch beim Thema Prävention von Wohnungslosigkeit stimme ich Ihnen zu. Ich bin im stetigen Austausch mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Wir brauchen eine Statistik, die diejenigen erfasst, die von Wohnungslosigkeit bedroht und betroffen sind. Eine solche Statistik ist schlichtweg auch deshalb notwendig, weil heute niemand genau weiß, von wie vielen Menschen wir reden. Ich bin sehr dafür, dass der Bund Haushaltsmittel für den Ausbau der Fachstellen zu Prävention von Wohnungslosigkeit in den Ländern zur Verfügung stellt. Etwaige Vorschläge, die ich als wohnungs- und baupolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion in dieser Frage eingebracht habe, wurden leider von Seiten der CDU stets abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Groß