
(...) Daher fasse ich zusammen: Noch ist es uns nicht gelungen, die Vorschriften der Abgeordnetenbestechung über § 108e StGB hinaus so zu verfassen, dass sie einerseits in strafrechtlich hinreichend bestimmter Art der besonderen Situation der Abgeordneten gerecht werden und dabei den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen entsprechen. Die Vorschläge der Opposition waren ebenfalls nicht hinreichend, um dieses Problem zu lösen, sodass wir dies erst in der neuen Legislaturperiode angehen können. (...)