
In der Tat sind die derzeitigen Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bunderepublik einmalig. Die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen individueller Rechte des Einzelnen zugunsten des Allgemeinwohls bemisst sich daran, ob die verhängten Maßnahmen erforderlich, geeignet und zumutbar sind.