Frage an Michael Frieser von Anja M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Friese,
die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf ein erreichbares
Höchstmaß an Gesundheit und eine bestmögliche medizinische Versorgung (Art. 24, UN-
KRK). Im deutschen Gesundheitssystem wird dieses Recht derzeit nicht angemessen
geachtet! In unseren Kinderkliniken ist eine umfassende, altersgerechte und gleichzeitig
hochspezialisierte Betreuung kranker Kinder infolge von unzureichenden Ressourcen
gefährdet.
In SGB V wird definiert, dass medizinische Leistungen ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein müssen. Dies ist nicht im Einklang mit den Prinzipien der UN-
Kinderrechtskonvention. Gerade die Behandlung kranker Kinder erfordert besonderes
Einfühlungsvermögen, Fürsorge und Zeit – Aspekte, die nicht ausschließlich nach
ökonomischen Kriterien bemessen werden können.
Wenn wir im deutschen Gesundheitswesen die Rechte kranker Kinder vollumfänglich
respektieren wollen, sind Reformen angezeigt.
Als Wähler in Ihrem Stimmkreis ist es mir wichtig, Ihre Einstellung zu dieser Problematik
zu erfahren. Auf der Website www.kranke-kinder-haben-rechte.de finden Sie einen 6-
Punkte-Plan für eine bessere Achtung der Rechte kranker Kinder in unserem Land
(„Tutzinger Plädoyer“). Können Sie sich vorstellen, Ihren persönlichen Einfluss wirksam
werden zu lassen und die große Allianz für kranke Kinder zu unterstützen?
Herzlichen Dank!
Ihre Anja Meßberger - Haas
Kinderkrankenschwester
Sehr geehrte Frau Meßberger-Haas,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerade in den vergangenen Monaten werde ich vermehrt von Pflegekräften und ärztlichem Personal darauf aufmerksam gemacht, dass die Schwierigkeiten, mit denen die Krankenhäuser und deren Beschäftigten im Allgemeinen zu kämpfen haben, in der Pädiatrie verschärft auftreten. Kinderkliniken stehen häufig unter besonderem Kostendruck, weil die Kinderheilkunde personalintensiver ist, ein breiteres Leistungsspektrum anbietet und eine höhere Notfallquote aufweist als die Erwachsenenmedizin.
Gemäß des Koalitionsvertrags wurde unter Beteiligung der Regierungsfraktionen eine Bund-Länder-AG „sektorenübergreifende Versorgung“ eingerichtet, die sich auch mit dem Thema Kinder- und Jugendmedizin befasst. Hier besteht Einigkeit darüber, die Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendmedizin verbessern zu wollen. Für eine kurzfristige Verbesserung kommt etwa der Sicherstellungszuschlag für Krankenhäuser auch für Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin in Frage. Darüber hinaus haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dieses Thema gesondert in einem Fachgespräch zusammen mit Experten in den Blick zu nehmen und mögliche Anpassungen in den Blick zu nehmen. Die oft erhobene Forderung, von den Fallpauschalen grundsätzlich abzuweichen und ein gesondertes Vergütungssystem für stationäre Leistungen von Kindern zu etablieren, kann ich nur bedingt nachvollziehen. Die Kalkulation der Fallpauschalen erfolgt jährlich auf der Grundlage empirischer Kosten- und Leistungsdaten von Krankenhäusern. Die Ausdifferenzierung der stationären Leistungen von Kindern hat mit 313 sogenannten Kindersplits für 2019 inzwischen einen Grad erreicht, der im Grunde einem gesonderten Vergütungssystem für stationäre Leistungen von Kindern entspricht. Hierbei wird auch der besondere Aufwand, der etwa durch die Notwendigkeit einer längeren Behandlungsdauer wegen des erhöhten Zuwendungsbedarfs bei Kindern entsteht, berücksichtigt. Ich werde weiterhin genau verfolgen, welche konkreten Vorschläge die Arbeitsgruppe gemeinsam mit den entsprechenden Fachleuten erarbeiten wird.
Mit besten Grüßen
Ihr Michael Frieser