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Michael Frieser
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Frage von Rainer G. •

Frage an Michael Frieser von Rainer G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Frieser,

warum schafft der Gesetzgeber es eigentlich nicht, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen vor den sogenannten „Abo-Fallen” zu schützen?

Von einer Abo-Falle spricht man, wenn eine scheinbar kostenlose Leistung angepriesen wird, während der Kern des angepeilten Rechtsgeschäftes im Kleingedruckten so sorgfältig versteckt wird, daß der Kontaktierte ohne es zu wissen und zu wollen einen überteuerten Auftrag erteilt.

Diese Praxis scheint mittlerweile so verbreitet zu sein, daß ehrlich recherchierende Journalisten kaum noch eine Chance haben, für ihre Veröffentlichungen - die ja durchaus im Sinne der Dargestellten und der Öffentlichkeit wären, zum Beispiel bei einem Kulturführer - auch nur das kleinste Fitzelchen Auskunft oder Material für ihre Publikationen zu bekommen.

Stets heißt es nur: nein danke, wir haben keine Lust, nach Ihrer Abofalle zu suchen.

Es kann doch nicht sein, daß bei einem sichtlich auf Täuschung angelegten Rechtsgeschäft die Justiz auf Seiten der Trickser und Täuscher steht? Warum, bitteschön, gibt es kein Gesetz, das einem Anbieter vorschreibt, klar und deutlich herauszustellen, welche Kosten ein Reagieren des Kontaktierten auf das ihm vorgelegte Ansinnen auslöst?

Wenn es nur um die massiv erhöhten Kosten der Recherche ginge, könnte man ja damit leben. Das Problem ist aber, daß Auskünfte verweigert werden aus Angst, mit der bloßen Mitteilung z.B. der richtigen Telefonnummer ungewollt einen teuren Publikationsauftrag zu erteilen, weil das so im Kleingedruckten auf der Website des Anrufers oder Anschreibenden steht.

Diese Angst vor juristischen Tricksereien, gegen die sich ein Laie nur schwer zur Wehr setzen könnte, behindert massiv die Arbeit derer, die noch ehrlich ihr Brot zu verdienen versuchen. Wie soll das denn in Zukunft weitergehen? Werden wir irgendwann einmal Gesetze bekommen, die es den Abzockern etwas schwerer und den ehrlichen Bürgern wieder etwas leichter machen?

Ihr Rainer Göttlinger

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Sehr geehrter Herr Göttlinger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Mai 2014 über abgeordnetenwatch.de, in der Sie nach dem bestehenden gesetzlichen Schutz vor sog. „Abo-Fallen“ fragen. Ihren Unmut über sog. Abo-Fallen im Internet kann ich sehr gut nachvollziehen. Dass von Ihnen gewünschte Gesetz gegen Abo-Fallen gibt es allerdings bereits seit dem Jahr 2012.

Für einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher hat der Deutsche Bundestag die sog. Button-Lösung beschlossen. Unternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen demnach verständlich und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung informieren. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, muss die Beschriftung dieser Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen. Die Regelung ist am
1. August 2012 in Kraft getreten und hat in der Folgezeit zu einer deutlichen Reduzierung der Abo-Fallen geführt.

Gleichwohl gibt es aber leider auch weiterhin, wenn auch in einem deutlich kleineren Rahmen, Abo-Fallen im Internet. Die Verbraucherzentralen haben seit der Einführung der Button-Lösung jedoch bereits viele Anbieter abgemahnt und teilweise sogar vor Gericht verklagt. Zu-dem warnen sie regelmäßig vor neu geschaffenen Angeboten und Webseiten, hinter denen sich neue Abo-Fallen verbergen. Die von Ihnen geschilderte Ablehnung, dass man nicht gegen entsprechende unseriöse Angebote vorgehen möchte, kann ich daher in dieser Form nicht nachvollziehen. Abschließend kann ich Ihnen nur empfehlen, sich entweder an die Verbraucherzentrale Bayern (www.verbraucherzentrale-bayern.de) oder aber den Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) zu wenden und dort Ihnen bekannte Abo-Fallen zu melden. Die gesetzlichen Regelungen für ein konsequentes Vorgehen gegen die Anbieter von unseriösen Geschäftsangeboten bestehen hierfür bereits.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Frieser

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