Was unternehmen Sie, damit die schlimmsten Tierquälereien endlich abgeschafft werden?
Sehr geehrter Herr Frieser,
das Tierschutzgesetz muss dringend angepasst werden, daher meine Fragen:
• Wann kommt endlich ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU?
• Wann kommt endlich ein Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen?
• Wann gibt es endlich das längst überfällige Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln?
• Warum gibt es noch kein Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“?
• Wann kommt endlich ein Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch?
• Warum gibt es kein sofortiges Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Der Verkauf von Tieren über Online-Plattformen ist absurd und absolut unnötig!
• Wann kommt endlich ein Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Ich teile Ihre Einschätzung, dass das Tierschutzgesetz an einigen Stellen angepasst werden muss. Die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung adressiert viele der von Ihnen angesprochenen Aspekte (u.a. Verbot Anbindehaltung, Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, Identitätsmitteilung von Anbietern im Online-Handel, Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, Verbot des Haltens und Zuschaustellung bestimmter Tiere an wechselnden Orten).
Wenngleich in den Anpassungen im Bereich der Privattierhaltung grundsätzlich offen gegenüberstehe, sehe ich die Aspekte, die für die deutsche Landwirtschaft einseitig negative Folgen haben können, kritisch. Wenn wir unbedingt wünschenswerte, generelle Verbesserungen für die Tiere in der Landwirtschaft erreichen wollen, müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, dass Deutschland bereits eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt hat. Ohne eine (zumindest) europäische Harmonisierung weiterer Vorgaben erreichen wir nichts weiter als eine Auslagerung der landwirtschaftlichen Erzeugung ins Ausland, wo die Standards der Nutztierhaltung oder die Bedingungen für Tiertransporte deutlich schlechter sind. Das ist weder im Sinne unserer Landwirtschaft noch des Tierschutzes.
Die aktuell von der Bundesregierung vorgesehenen, sehr weitreichenden Änderungen würden genau das bewirken. Die Weiterentwicklung des Tierschutzes insbesondere im landwirtschaftlichen Kontext hat nach wissenschaftlichen Kriterien, mit Augenmaß und unter Einbeziehung des Berufsstandes zu erfolgen. Die Ampel hat das bedauerlicherweise versäumt.
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 eine umfassende Stellungnahme und Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung übermittelt. Als nächstes befasst sich die Bundesregierung mit dieser Stellungnahme. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Dies gilt es nun abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Frieser