Frage an Michael Frieser von Robert T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Frieser,
ich habe eine Frage zum Stiftungsrecht, in dem ich derzeit meine Dissertation schreibe.
Wieso werden Familienstiftungen steuerlich ebenso bevorzugt wie andere Stiftungen, obwohl sie größtenteils keinerlei staatlicher Aufsicht unterliegen? Meiner Meinung nach ist eine entsprechende Regelung bspw. im Erbschaftssteuerrecht vor allem systematisch vorzugswürdiger, anstatt Stiftungen als Vehikel zur Erbfolge zu verwenden für die sie einst nicht geschaffen wurden.
Ist Ihnen vielleicht etwas bekannt ob hierzu Änderungsbestrebungen angedacht sind? Vielen Dank im Voraus.
Mit den besten Grüßen
Robert Tischer
Sehr geehrter Herr Tischer,
mit Ihrem Dissertationsvorhaben sind Sie sicherlich in der Lage, Ihre Fragen fachmännisch zu beantworten. Nach meiner Kenntnis sind mit Stiftungen, die ausschließlich privatnützige Zwecke verfolgen (z.B. Familienstiftungen) keine besonderen steuerlichen Vorteile verbunden. Sie sind mit Vermögen und Erträgen allgemein steuerpflichtig. Dagegen werden vom Steuerrecht Stiftungen bevorzugt, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Das Stiftungsrecht wurde im Jahr 2002 mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements reformiert - hier wurde das Ziel verfolgt, eine Gründungswelle bei Stiftungen anzuschieben. Gegenwärtig gibt es keine Änderungsbestrebungen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser