Frage von Emily B. • 09.03.2025

Antwort von Michael Breilmann CDU • 18.03.2025
Eine generelle Abschaffung von medizinischen Transitionsmaßnahmen ist nicht unsere Absicht.
Foto: Tobias Koch
Eine generelle Abschaffung von medizinischen Transitionsmaßnahmen ist nicht unsere Absicht.
Die aktuelle Ausgestaltung des BBVAngG wirft leider erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf.
Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.
Jeder soll sich in unserem freiheitlichen Rechtsstaat im Rahmen der Gesetze friedlich für etwas einsetzen, dagegen kann niemand etwas haben.
Die Regierung begründet die Nichtberücksichtigung von Rentenbeziehenden mit der Belastung für den Haushalt und für die Beschäftigten.
Ich setze mich für den Einbezug aller gesellschaftlichen Gruppen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen ein.