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Michael Breilmann
CDU
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Frage von Karl L. •

Unterstützen Sie den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AFD durch das BVerfG? Vielen Dank.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Diese Partei gibt sich öffentlich als bürgerlich-harmlose Kümmerer-Partei, offenbart aber hinter den Kulissen ihr wahres Gesicht. In Berichten des Verfassungsschutzes und Recherchen der Medien zeigen sich immer wieder und auch immer mehr Indizien dafür, dass die AfD verfassungsfeindlich ist. Aus guten Gründen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Möglichkeit eines Parteiverbots in unserer Verfassung verankert. Aus ebenso guten Gründen gelten für ein solches Parteiverbot aber auch sehr hohe Hürden.

Ich werde – so wie die überragende Mehrheit der CDU/CSU Bundestagsfraktion – den Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nicht unterstützen. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren. Ich halte den Versuch eines Verbots der AfD zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv. 

Grundlage meiner Entscheidung sind dabei folgende Gesichtspunkte: 

Einerseits sehe ich die erheblich hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an das Verbot einer politischen Partei im vorliegenden Fall auch unter Berücksichtigung der Beweislage äußerst bedenklich. Trotz der vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommenen Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall sind die aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot – zumindest derzeit – nach meiner Einschätzung nicht erfüllt.

Zum anderen würde das Verfahren zum Verbot einer politischen Partei – selbst im Erfolgsfall – mehrere Jahre andauern. Ein jahrelanges schwebendes Verfahren könnte die AfD in ihrer Rolle und Außenwahrnehmung weiter bestärken. Zudem müssen wir auch die Folgen eines Scheiterns des Verbotsantrags bedenken. Es wäre für die demokratische Gesellschaft nicht förderlich, wenn sich die AfD zukünftig ausnahmslos als verfassungsgemäße Partei darstellen würde. 

Zuletzt und meiner Ansicht nach am überzeugendsten ist doch das Argument, dass sich eine Partei und dessen Zustimmung nicht einfach „wegverbieten“ lässt. Entscheidend ist vielmehr die politische, inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD. Wer genau hinschaut, sieht, dass die AfD keine echten Lösungen für die Probleme in unserem Land hat. Sie verfolgt eine rein destruktive Politik, die unserem Land und unserer Gesellschaft schadet. Sie unterscheidet sich damit fundamental von unseren politischen Grundwerten. Unser Land braucht eine Politik, welche die Probleme im Land entschlossen angeht und dieser gefährlichen Entwicklung somit den Nährboden entzieht. Die drängenden politischen Probleme Deutschlands müssen gelöst werden, um dem in der Bevölkerung weit verbreiteten Frust gerecht zu werden. Das Ziel sollte die Bewältigung politischer und gesellschaftlicher Probleme sein. Wer stattdessen ein Parteiverbot als Lösung aller Probleme verkauft, macht es sich deutlich zu einfach.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Breilmann, 

MdB

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