Welche Schritte plant die Regierung, um konsequent gegen Elternteile vorzugehen, die das gerichtlich festgelegte Umgangsrecht des anderen Elternteils verweigern ?
Ich habe das gerichtlich festgelegte Umgangsrecht, jedoch verweigert mir meine Expartnerin regelmäßig den Zugang zu unserer einjährigen Tochter. Obwohl feste Tage für den Umgang vereinbart wurden, die auch beim Jugendamt dokumentiert sind, hält sie sich nicht daran. Das Jugendamt bietet mir lediglich Beratungsgespräche an, die jedoch nur stattfinden, wenn beide Elternteile erscheinen. Da es keine Verpflichtung gibt, an diesen Gesprächen teilzunehmen, finden diese selten oder gar nicht statt. Zahlreiche Studien, Belege und Dokumentationen zeigen deutlich, dass Kinder, die keinen regelmäßigen Kontakt zu einem Elternteil haben, ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen entwickeln. Die aktuelle Situation wirkt sich also nicht nur auf mich als Vater aus, sondern gefährdet auch die gesunde Entwicklung meiner Tochter.
Sehr geehrter Herr C.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Es scheint, als würde in Ihrem Fall von einer gerichtlichen Entscheidung abgewichen werden. Ich empfehle Ihnen daher eine rechtliche Beratung, die ich Ihnen nicht geben darf. Politisch kann ich Ihnen sagen, dass das Umgangsrecht sehr wichtig für das Kindeswohl ist und richtigerweise grundrechtlich geschützt ist. Das Umgangsrecht ist, wie das Sorgerecht, nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG grundrechtlich geschützt. Es sollte stehts im Sinne des Kindes ausgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Metin Hakverdi