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Metin Hakverdi
SPD
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Frage von May-Britt S. •

Inwiefern Sie sind bereit sich für eine Verschärfung des Tierschutzgesetz einzusetzen, das bislang lediglich als Tierbenutzungsgesetz dient?

Guten Tag Herr Hakverdi,

seit über einem Jahrzehnt bin ich engagiert im Tierschutz. Seitens der Bundesregierung gibt es keinerlei Interesse an Verbesserungen und ich frage mich, ob die Empathie am Empfang des Bundestages abgegeben wird. Folgendes soll u.a. weiterhin erlaubt sein:

-"Nutz"Tiere per Langstreckentransport (auch außerhalb der EU) in den Tod zu schicken. Die Tiere werden nicht oder nur mangelhaft versorgt, es befinden sich auch Jung- und trächtige Tiere dabei, viele verdursten schon auf dem wochenlangen Weg zum Ziel!

-Tiere dürfen weiterhin den Haltungssystemen angepasst werden (betäubungslose Kastration sowie Verstümmelung der Schwänze und Eckzähne bei Schweinen und der Krallen bei "Masthähnchen"

-Haltung exotischer Tiere wie z.B. Affen, Schlangen, Wildkatzen in deutschen Wohnzimmern oder fensterlosen Schuppen

-Totschlagfallen bei der Jagd, grausame Bautenjagd und die Ausbildung von Hunden an lebenden Tieren in Schliefanlagen

-Anbindehaltung bei Kühen und Greifvögeln

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S., 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Viele der Punkte sind aktuell Teil des laufenden Verfahrens zur Änderung des Tierschutzgesetzes, das im Dezember 2024 abgeschlossen werden soll. Mit den neuen Regelungen will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. 

Mit den Änderungen sollen - unter anderem - der illegale Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen bekämpft und eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung eingeführt werden. Hinzu soll es weitere Änderungen geben: 

  • Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben. 
  • Maßnahmen, um die Zahl "nicht-kurativer" Eingriffe (z. B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren. 
  • Maßnahmen, um die Qualzucht in Deutschland weiter einzudämmen. 
  • Einrichtung des Amtes des oder der Bundestierschutzbeauftragten.  
  • Effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. 

Für Tiere in der Landwirtschaft sollen die vorgesehenen Änderungen insbesondere bewirken, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (Schwänzekürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (Schwänzekupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen. Zudem sollen den kontrollierenden Behörden künftig zusätzliche Instrumente zum Vollzug des Tierschutzrechts zur Verfügung stehen. 

Geplant ist, dass verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen den Behörden dabei helfen soll, systemische Mängel im Schlachtprozess (z.B. mangelhafte Betäubungsgeräte) aufzudecken. Außerdem soll die Nachfrage nach Tieren mit Qualzuchtmerkmalen durch ein Ausstellungs- und Werbeverbot sinken. Schließlich sollen auch Tiere wie Tintenfische und Hummer geschützt werden. Es ist vorgesehen, dass sie nicht mehr zur Verwendung als Lebensmittel lebend an Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Als "Endverbraucher" gelten die letzten Verbraucher eines Lebensmittels. Gaststätten und Restaurants sind somit keine Endverbraucher. Auch aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem unerlässlich, dass auf europäischer Ebene strengere Regelungen eingeführt werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Metin Hakverdi

 

 

 

 

 

 


 

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